Fehlen Ihrer Hausbank für einen Rentenbankkredit die Sicherheiten, könnte die Ausfallbürgschaft einer Bürgschaftsbank helfen. Diese fördert seit dem Jahr 2015 auch die Agrarwirtschaft. Bereits 90 Betriebe nahmen Bürgschaften für Kredite von rund 30 Mio. € in Anspruch.
Fehlen Ihrer Hausbank für einen Rentenbankkredit die Sicherheiten, könnte die Ausfallbürgschaft einer Bürgschaftsbank helfen. Diese fördert seit dem Jahr 2015 auch die Agrarwirtschaft. Bereits 90 Betriebe nahmen Bürgschaften für Kredite von rund 30 Mio. € in Anspruch.
Wissenswert ist:
Ausfallbürgschaften gibt es für Landwirte, landwirtschaftliche Gartenbauer, Forst- und Fischwirtschaftsbetriebe, Unternehmen aus den Bereichen Ernährungswirtschaft, ländliche Entwicklung und erneuerbare Energien.
Sie gelten für alle Rentenbankkredite, für die Hausbank zählen sie als voll werthaltige Sicherheit.
Die Bürgschaft wird über die finanzierende Hausbank beantragt.
Ausgeschlossen sind Betriebe, die sich bereits in Insolvenz befinden oder Zahlungsschwierigkeiten haben.
Es fallen zwar Entgelte für die Bürgschaft in Höhe von 0,5 bis 2,20 % p. a. der Kreditsumme an. Gleichzeitig vermindert sich aber auch der Zinssatz. Denn die Hausbank ordnet den Betrieb wegen der Bürgschaft in eine bessere Besicherungsklasse ein, wodurch sich die Preisklasse bei der Rentenbank verbessert. Beispiel: Durch die Bürgschaft steigt die Besicherungsklasse von 3 auf 2. Der Rentenbank-Zinssatz sinkt durch die bessere Sicherheit von 3 % auf 1,20 %. Das Entgelt für die Bürgschaft beträgt jedoch nur 0,70 % pro Jahr.
Für Agrar-Bürgschaften liegt die Obergrenze bei 750 000 €, bei einer Sicherheit von 50 % liegt die Kreditsumme dann bei 1,5 Mio. €, bei 70 %iger Sicherheit bei 1,07 Mio. €.
Neu sind die AgrarExpress-Bürgschaften innerhalb von drei Werktagen. Dabei werden Kredite bis maximal 300 000 € mit 50 % verbürgt, die Bürgschaftsobergrenze liegt bei 150 000 €.
Kann der Landwirt nicht zurückzahlen, verwertet zunächst die Hausbank alle bestellten Sicherheiten und nimmt anschließend die Bürgschaftsbank mit dem „Restsaldo“ in Anspruch.
Unabhängig hiervon bleibt der Kreditnehmer aber weiter in der Haftung.
Diese Meldung stammt aus der aktuellen top agrar Ausgabe 11/2017
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Fehlen Ihrer Hausbank für einen Rentenbankkredit die Sicherheiten, könnte die Ausfallbürgschaft einer Bürgschaftsbank helfen. Diese fördert seit dem Jahr 2015 auch die Agrarwirtschaft. Bereits 90 Betriebe nahmen Bürgschaften für Kredite von rund 30 Mio. € in Anspruch.
Wissenswert ist:
Ausfallbürgschaften gibt es für Landwirte, landwirtschaftliche Gartenbauer, Forst- und Fischwirtschaftsbetriebe, Unternehmen aus den Bereichen Ernährungswirtschaft, ländliche Entwicklung und erneuerbare Energien.
Sie gelten für alle Rentenbankkredite, für die Hausbank zählen sie als voll werthaltige Sicherheit.
Die Bürgschaft wird über die finanzierende Hausbank beantragt.
Ausgeschlossen sind Betriebe, die sich bereits in Insolvenz befinden oder Zahlungsschwierigkeiten haben.
Es fallen zwar Entgelte für die Bürgschaft in Höhe von 0,5 bis 2,20 % p. a. der Kreditsumme an. Gleichzeitig vermindert sich aber auch der Zinssatz. Denn die Hausbank ordnet den Betrieb wegen der Bürgschaft in eine bessere Besicherungsklasse ein, wodurch sich die Preisklasse bei der Rentenbank verbessert. Beispiel: Durch die Bürgschaft steigt die Besicherungsklasse von 3 auf 2. Der Rentenbank-Zinssatz sinkt durch die bessere Sicherheit von 3 % auf 1,20 %. Das Entgelt für die Bürgschaft beträgt jedoch nur 0,70 % pro Jahr.
Für Agrar-Bürgschaften liegt die Obergrenze bei 750 000 €, bei einer Sicherheit von 50 % liegt die Kreditsumme dann bei 1,5 Mio. €, bei 70 %iger Sicherheit bei 1,07 Mio. €.
Neu sind die AgrarExpress-Bürgschaften innerhalb von drei Werktagen. Dabei werden Kredite bis maximal 300 000 € mit 50 % verbürgt, die Bürgschaftsobergrenze liegt bei 150 000 €.
Kann der Landwirt nicht zurückzahlen, verwertet zunächst die Hausbank alle bestellten Sicherheiten und nimmt anschließend die Bürgschaftsbank mit dem „Restsaldo“ in Anspruch.
Unabhängig hiervon bleibt der Kreditnehmer aber weiter in der Haftung.
Diese Meldung stammt aus der aktuellen top agrar Ausgabe 11/2017