Das Thüringer Agrarministerium senkt die bürokratischen Hürden für das Anlegen von Bejagungsschneisen. Mais-Bauern können damit einfacher Direktzahlungen für Flächen mit den Schneisen als sogenannten Mischcode „Mais mit Bejagungsschneisen“ beantragen.
Die Vereinfachung ist Teil eines ganzen Paketes von Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Thüringens Jägern soll damit die Bejagung von Schwarzwild erleichtert werden. „Mit der Maßnahme kommen wir sowohl den Jägern als auch den Thüringer Landwirten entgegen. Gemeinsam mit dem Land Thüringen haben sie das Interesse, das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest hier zu verhindern“, sagt Thüringens Landwirtschaftsministerin Birgit Keller. „Die Landwirte und die Jägerschaft sind bei der Wildschadensverhütung gleichermaßen gefordert.“
Der Mischcode kann im Sammelantrag 2018 beantragt werden. In diesem Fall ist es nicht notwendig, die Bejagungsschneise im Flächen- und Nutzungsnachweis im geographischen Informationssystem GIS separat auszuweisen.
Weitere Informationen zur Beantragung finden die Landwirte auf der Internetseite des Ministeriums unter www.tmil.info