Die bulgarischen Behörden müssen dafür sorgen, dass die dortigen Landwirte das inzwischen verbotene Abbrennen von Stoppelfeldern auch tatsächlich nicht mehr durchführen. Das hat die Europäische Kommission in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des bulgarischen EU-Abgeordneten Angel Dzhambazki von der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (ECR) betont.
Dieser hatte auf die anhaltende Praxis in seinem Land hingewiesen und die Untätigkeit der bulgarischen Behörden beklagt. Die EU-Kommission stellte nochmals klar, dass die Mitgliedstaaten die Einhaltung der Vorschriften zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gewährleisten müssten.
Im Rahmen der Cross-Compliance-Regeln sei das Abbrennverbot aufgeführt. Bei Fehlern müssten die bulgarischen Behörden mit Abschlägen an den GAP-Zahlungen reagieren. Eine bulgarische Verordnung verbiete ausdrücklich die Verbrennung von Stoppeln, erklärte die Kommission. Zudem gebe es eine Arbeitsgruppe im Landwirtschaftsministerium in Sofia, um das Sanktionssystem und die Brandschutzregeln zu unterstützen. Nicht zuletzt werde das bulgarische Cross-Compliance-Kontrollsystem selbst von ihr im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens geprüft, so die EU-Kommission.