Die Bundesregierung besteht auf strikte Vorgaben zur Reduzierung der Verwaltungskosten in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV). Nach dem Referentenentwurf zur Neuordnung der LSV (LSV-NOG) müssen unter dem Dach des künftigen Bundesträgers die Verwaltungskosten in den einzelnen Zweigen bis 2014 auf ein Niveau gesenkt werden, das 20 % unter dem Stand des Jahres 2004 liegt.
Die Bundesregierung begründet die Schaffung eines LSV-Bundesträgers mit dem anhaltenden Rückgang der Versichertenzahlen in der LSV und der sich daraus ergebenden Anpassungserfordernis in der Organisation der Sozialversicherung.
Die Schwächen des heutigen Systems:
- Ineffiziente Aufgabenverteilung durch 9 Verwaltungsgemeinschaften und 36 Träger
- teilweise erhebliche regionale Beitragsunterschiede für vergleichbare Betriebe in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV)
- unzureichende Einwirkungsmöglichkeiten des Bundes trotz Bereitstellung umfangreicher Finanzmittel.
Bekräftigt wird die Zusage, die Organisationsreform mit zusätzlichen Bundesmitteln zur LUV von insgesamt 150 Mio Euro zu erleichtern. Voraussetzung dafür ist die Schaffung eines einheitlichen Bundesträgers. Nach den bisherigen Verlautbarungen sollen dafür bis Jahresende zumindest die gesetzgeberischen Weichen gestellt sein. Ein Gesetzesbeschluss ist frühestens Anfang kommenden Jahres möglich.
Der Bundesträger soll dem Entwurf zufolge am 1. Januar 2013 seine Arbeit aufnehmen. Bis zu dessen voller Funktionsfähigkeit soll eine Übergangsfrist bis Ende 2017 eingeräumt werden. (AgE)