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Bund gegen jährliche Schießprüfungspflicht im Bundesjagdgesetz

Nicht notwendig sind nach Auffassung der Bundesregierung Regelungen im Bundesjagdgesetz, die Jagdscheininhaber zur Weiterbildung verpflichten.

Lesezeit: 2 Minuten

Nicht notwendig sind nach Auffassung der Bundesregierung Regelungen im Bundesjagdgesetz, die Jagdscheininhaber zur Weiterbildung verpflichten. Auch einer gesetzlich festgelegten Pflicht zur Absolvierung einer jährlichen Schießprüfung bedürfe es derzeit nicht, so der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr Gerd Müller, in seiner Antwort auf Fragen der grünen Bundestagsabgeordneten Cornelia Behm.


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Müllers Angaben zufolge enthält das Bundesjagdgesetz allgemeine Regelungen zur Jägerausbildung. Die Einzelheiten regelten hingegen die Länder in ihren jeweiligen Jägerprüfungsordnungen. Auch verpflichtende oder freiwillige Weiterbildungsmaßnahmen wie beispielsweise die Absolvierung eines anerkannten Ausbildungslehrgangs als Voraussetzung für die Ausübung der Fangjagd, jährliche Schießprüfungen, Wildschadens- und Jagdrechtsseminare, Fortbildungsveranstaltungen zur Unfallverhütung und zur Fleischhygiene liegen dem Staatssekretär zufolge in der Zuständigkeit der Länder. Eine Schießprüfung schreibe das Bundesjagdgesetz als Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheins vor. Darüber hinaus müsse der Bewerber Kenntnisse in der Waffentechnik und der Führung von Waffen nachweisen. Unzuverlässigkeit im Umgang mit Waffen und Munition führe zwangsläufig zur Versagung des Jagdscheins.


Müller verwies auf die Möglichkeit für die Länder, von ihrem Abweichungsrecht Gebrauch zu machen und zusätzliche Nachweise über die Schießfertigkeit von Jagdscheininhabern zu verlangen. Beispielsweise mache das Land Berlin die Jagdscheinverlängerung von der Vorlage eines Schießnachweises abhängig. Landes- und Bundesforste forderten zunehmend von ihren Jagdgästen den jährlichen Nachweis der Schießfertigkeit als Voraussetzung für die Ausübung der Jagd in ihrem Zuständigkeitsbereich. Auch verschiedene Landesjagdverbände rieten, von Jagdteilnehmern einen Nachweis des Schießtrainings zu verlangen. Zur Überprüfung und Förderung der jagdlichen Schießfertigkeit würden von Hegeringen und Jägerschaften regelmäßig Übungsschießen, Leistungs- und Vergleichsschießen angeboten. AgE/br

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