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Bund soll Haltung von Junghennen und Elterntieren regeln

Der Bundesrat unterstützt die von Niedersachsen geforderte Festlegung von gesetzlichen Mindestanforderungen an die Haltung von Junghennen sowie deren Elterntieren und den Elterntieren von Masthühnern.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat unterstützt die von Niedersachsen geforderte Festlegung von gesetzlichen Mindestanforderungen an die Haltung von Junghennen sowie deren Elterntieren und den Elterntieren von Masthühnern. Die Länderkammer sprach sich am vergangenen Freitag dafür aus, den vorgelegten Verordnungsentwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nach Maßgabe einiger Änderungen der Bundesregierung zuzuleiten. Diese muss nun darüber entscheiden, ob sie sich die Neuregelung zu eigen macht.


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Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer begrüßte den Beschluss. Er forderte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt auf, beim Tierschutz „nicht weiter zu trödeln und Zeit zu vertändeln“. Nur mit „freiwilligen Unverbindlichkeiten“ komme man nicht weiter. Notwendig seien rechtliche Klarstellungen.


Die geplante Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung legt laut Meyer erstmalig gestaffelt nach Altersstufen eine maximale Besatzdichte für Junghennen fest. Entsprechend werde auch für Elterntiere bei Mast- und Legehennenlinien definiert, wieviel Platz die Tiere haben müssten. Daneben regele die Verordnung, wie die Ställe für die einzelnen Tiergruppen auszugestalten seien. Beispielsweise würden Sitzstangen für die Elterntiere von Masthühnern und Legehennen vorgeschrieben, so der Minister. Für Masthühner-Elterntiere könnten teilweise auch erhöhte Ebenen zum Ruhen angeboten werden.


Zudem sollte nach dem Votum des Bundesrats der Bund die Ansprüche an die Fütterung und Tränkung festlegen. Grundlage für die neuen Vorschläge sind laut Meyer die Vorgaben des Tierschutzplans Niedersachsen. Auf dieser Basis habe das Land bereits 2013 eigene Empfehlungen zur Haltung von Junghennen herausgegeben. „Die Anforderungen an die Haltung sind insbesondere deshalb wichtig, um Junghennen und Legehennen mit ungekürzten Schnäbeln zu halten, ohne dass vermehrt Verhaltensstörungen wie Kannibalismus auftreten“, betonte der Grünen-Politiker.


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Auch der agrarpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Friedrich Ostendorff, mahnte Schmidt, umgehend zu reagieren und die Änderungen in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufzunehmen. „Es müssen bundesweit Vorgaben gelten, um großflächig schlechte Haltungen zu untersagen und gleichzeitig die Bedingungen für die Tierhalterinnen und Tierhalter einheitlich zu gestalten“, so Ostendorff. Wer akzeptiere, dass die Haltung von Legehennen geregelt werden müsse, könne nicht leugnen, „dass die Tiere auch in der Aufzuchtphase das Anrecht auf ein Minimum an Tierschutz haben“. Noch habe der Minister genügend Zeit, um seinen Ankündigungen Taten folgen zu lassen.


Positiv zum Bundesratsbeschluss äußerte sich auch der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder.

 

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