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Bund und Länder deckeln Dürrehilfen nach der Betriebsgröße

Bund und Länder haben die Grenzen für die staatliche Dürrehilfe abgesteckt. Von den 340 Millionen Euro umfassenden Dürrehilfen sollen Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz profitieren. Außerdem werden Schäden ab 2.500 bis 500.000 Euro berücksichtigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Bund und Länder haben die Grenzen für die staatliche Dürrehilfe abgesteckt. Von den 340 Millionen Euro umfassenden Dürrehilfen sollen Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz profitieren. Außerdem werden Schäden ab 2.500 bis 500.000 Euro berücksichtigt.


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Bund und Länder haben sich im Grundsatz darüber verständigt, wie die angekündigten 340 Millionen Euro Dürrehilfen an die Bauern verteilt werden sollen. Laut Regierungskreisen sollen nur kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz profitieren, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa). Zudem müsse ihre Existenz gefährdet sein. Das bedeutet, dass die Ernte oder der Ertrag wegen der Trockenheit mindestens 30 Prozent geringer ausfällt als die durchschnittliche Jahresernte und der Schaden größer ist das das Kapital, das für Investitionen oder Schuldentilgung bereit steht.


Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will die Informationen gegenüber top agrar derzeit weder bestätigen noch dementieren. Die Verwaltungsvereinbarung befinde sich noch in der Abstimmung, heißt es lediglich. Aus den Bundesländern wird top agrar der Verhandlungsstand allerdings so bestätigt. Von den Hilfen ausgeschlossen sein sollen Betriebe, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent beteiligt ist oder die mehr als 35 Prozent ihrer Einkünfte gewerblich und nicht landwirtschaftlich erzielen. Der Zuschuss soll bis zu 50 Prozent des Schadens abdecken, wird aber bei 500.000 Euro gedeckelt. Für Schäden unter 2.500 Euro, gibt es demnach keinen Zuschuss. Kurzfristig verwertbares Privatvermögen soll angerechnet werden, damit nur bedürftige Höfe profitieren.


An einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung beteiligten sich 14 Bundesländer, Rheinland-Pfalz und das Saarland sind, wie bereits angekündigt, nicht dabei. Im August hatte Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) bis zu 170 Millionen Euro Dürrehilfen des Bunds in Aussicht gestellt. Die andere Hälfte des Gesamtbetrags sollen die Länder tragen. Insgesamt stehen damit 340 Millionen Euro zur Verfügung.


Weitere Details sollen auf Arbeitsebene an diesem Mittwoch geklärt werden. Bis Montag kommender Woche haben die Länder Zeit, Änderungswünsche am Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zu melden. Parallel wird der Entwurf dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesrechnungshof und der EU-Kommission geschickt. Eine endgültige Fassung soll am 20. September vorliegen.

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