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Bund und Länder einigen sich auf Hoftorbilanz für alle ab 2023

Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss für die Düngegesetzgebung geeinigt. Für viehintensive und gewerbliche Betriebe soll ab 2018 die Hoftorbilanz gelten, für alle anderen ab 2023. Düngegesetz und Düngeverordnung sollen bis Ende März endgültig verabschiedet sein.

Lesezeit: 3 Minuten

Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss für die Düngegesetzgebung geeinigt. Für viehintensive und gewerbliche Betriebe soll ab 2018 die Hoftorbilanz gelten, für alle anderen ab 2023. Düngegesetz und Düngeverordnung sollen bis Ende März endgültig verabschiedet sein.


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Heute haben die abschließenden Verhandlungen zum Düngegesetz und zur Düngeverordnung zwischen Bund, Bundestag und Ländern in Berlin stattgefunden. Dabei hat es nach Informationen von top agrar noch einmal eine Reihe von Kompromissen gegeben. Einschneidende Änderung zum bisherigen Verhandlungsstand ist, dass bereits ab 2018 viehintensive Betriebe mit mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar und alle gewerblichen Betriebe die Stoffstrombilanz für Stickstoff und Phosphat durchführen müssen. Ausnahmen soll es für kleinbäuerliche Betriebe mit geringer Flächenausstattung geben. Ab 2023 werden dann alle Betriebe die Stoffstrombilanz anwenden müssen.


Auch hinsichtlich der Derogationsregelung hat es einen Kompromiss gegeben. Auf Grünland wird es sie weiterhin geben dürfen. Für Gärreste auf Ackerland hingegen gibt es die Ausnahme bei der Stickstoffobergrenze künftig nicht mehr. Spielraum bei der Stickstoffversorgung wird es hingegen für die Weidehaltung geben. Dort kommt laut dem Kompromiss die Anrechnung von 25 Prozent N. Bei dem noch offenen Punkt zur Kompostausbringung dürfen künftig 510 kg N auf drei Jahre verteilt ausgebracht werden, so dass in einem Jahr die gesetzte Obergrenze von jährlich 170 kg N überschritten werden darf, wenn sie im folgenden Jahr unterschritten wird. In den hinsichtlich der Nitratbelastung im Grundwasser als rote Gebiete eingestuften Regionen, müssen die Ländern künftig mindestens drei Maßnahmen zur Reduktion ergreifen. Der Datenabgleich zwischen den Behörden wird ausgeweit. Herr über die Daten bleiben allerdings laut dem Kompromiss die Landwirtschaftsbehörden. Bei groben Verstößen gegen die Düngeregeln soll das Bußgeld bei maximal 200.000 € liegen.


Die beiden für die SPD verhandelnden Agrarpolitiker Agrarminister Till Backhaus Mecklenburg-Vorpommern und der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Wilhelm Priesmeier zeigten sich erfreut von dem Durchbruch bei den Verhandlungen. „Mit dem Ergebnis von heute schaffen wir für unsere Landwirtschaftsbetriebe endlich Rechtssicherheit, ohne dabei die Belange der Umwelt zu vernachlässigen“, sagte Backhaus. Als Erfolg wertet die SPD vor allem die Nährstoffbilanzierung.


Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat laut der SPD zugesichert, bis zum Ende der kommenden Woche einen überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung vorzulegen, der die heutigen Ergebnisse berücksichtigt. Anschließend kann das Düngegesetz in der letzten Sitzungswoche im Januar abschließend im Bundestag beraten und verabschiedet werden und der Bundesrat könnte am 31. März Gesetz und Verordnung beschließen.


Eine Bestätigung für die Einigung kommt auch von der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU Fraktion Gitta Connemann und dem Unions Agrarsprecher Franz-Josef Holzenkamp „Nach dem heutigen Treffen mit Vertretern von Bund, Ländern und den Koalitionsfraktionen ist es gelungen, sich bei den noch offenen Fragen beim Düngepaket zu verständigen. Damit konnte im Grundsatz eine Einigung über die Inhalte von Düngegesetz und Düngeverordnung erzielt werden. Diese Ergebnisse werden nun ausformuliert und sollen den Beteiligten bis Ende der nächsten Woche vorliegen. Auch wenn es noch Detailfragen zu klären gibt, sind wir zuversichtlich, dass die Koalitionsfraktionen auf dieser Grundlage das Düngegesetz noch im Januar abschließend beraten können", teilen sie gegenüber top agrar mit.

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