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Bund verbessert Alteigentümerposition beim Walderwerb

Die Bundesregierung reagiert auf die Besorgnis von Alteigentümern, sie könnten angesichts knapper werdender Waldflächen im Bestand der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) nicht mehr zum Zuge zu kommen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung reagiert auf die Besorgnis von Alteigentümern, sie könnten angesichts knapper werdender Waldflächen im Bestand der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) nicht mehr zum Zuge zu kommen. Mit einer Änderung der Flächenerwerbsverordnung, die das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat, soll der bestehende Vorrang von Alteigentümern, die gemäß ihrem Ausgleichsleistungsbescheid Waldflächen erwerben können, gestärkt werden.


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Bislang gilt der Vorrang laut Rechtsprechung nur dann, wenn die Höhe der Ausgleichsleistung den begünstigten Kaufpreis für eine ausgewiesene Waldfläche vollständig abdeckt. Dies hatte zur Folge, dass die geltend gemachten Ansprüche nach § 3 Abs. 5 Ausgleichsleistungsgesetz oftmals nicht erfüllt werden konnten. Künftig sollen die Ausgleichsberechtigten ihre Ansprüche mit der ebenfalls Alteigentümern eingeräumten Kaufoption für bis zu 1 000 ha Wald zum begünstigten Preis kombinieren können. Auf diese Weise werde eine größtmögliche Zahl der gesetzlichen Ansprüche nach § 3 Abs. 5 Ausgleichsleistungsgesetz befriedigt und eine größere Ausgewogenheit beim Walderwerb innerhalb der Gruppe der Alteigentümer erreicht, so das Bundesfinanzministerium in seiner Begründung zum vorgelegten Verordnungsentwurf.


Längst überfällig


Die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan, begrüßte die Änderung der Flächenerwerbsverordnung als längst überfällig. Damit reagiere das Bundesfinanzministerium endlich auf die Tatsache, dass es nicht genug Waldflächen gebe, um alle noch bestehenden Ansprüche von Alteigentümern zu befriedigen, die auch noch im Bieterwettstreit mit sonstigen Interessenten an den zu privatisierenden Restwaldflächen der BVVG stünden, so Happach-Kasan in einer Presseverlautbarung. Die FDP habe das Finanzressort allerdings bereits vor einem Jahr aufgefordert, sich dieses Problems anzunehmen. Leider seien jedoch weder das Ministerium noch die Unionsfraktion bislang bereit gewesen, eine vernünftige gesetzliche Lösung zu finden. 


Auch Kauf von Agrarflächen ermöglichen


Happach-Kasan hält die vorgesehene Neuregelung allerdings für unzureichend, um alle gesetzlichen Ansprüche von Alteigentümern auf Waldflächen zu bedienen. Deshalb fordert die FDP-Politikerin, dass diese Alteigentümer zum Ausgleich künftig auch landwirtschaftliche Flächen erwerben dürften. Das sei ihnen derzeit gesetzlich verwehrt. Seit Jahren trete die FDP dafür ein, „dass die Alteigentümer die Wiedergutmachungsleistungen erhalten, die ihnen versprochen wurden.“ Dabei gelte es aber, „das Augenmaß zu wahren, was noch gesellschaftlich und politisch zu vermitteln ist“, räumte die Agrarsprecherin ein. Ihren Angaben zufolge werden die Liberalen in der nächsten Legislaturperiode mit dieser Forderung in eventuelle Koalitionsverhandlungen gehen. AgE

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