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Bundesgerichtshof weist Edeka Missbrauch von Handelsmacht nach

Der Bundesgerichtshof stärkt dem Bundeskartellamt bei der Überwachung von Missbrauch von Marktmacht im Handel den Rücken. Laut einem Urteil waren die von Edeka nach der Übernahme von Plus verlangten „Hochzeitsrabatte“ missbräuchlich.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesgerichtshof stärkt dem Bundeskartellamt bei der Überwachung von Missbrauch von Marktmacht im Handel den Rücken. Laut einem Urteil waren die von Edeka nach der Übernahme von Plus verlangten „Hochzeitsrabatte“ missbräuchlich.


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Die Konditionenforderungen von Edeka nach dem Kauf des Discounters Plus waren missbräuchlich. Der Bundesgerichtshof bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Beschluss des Bundeskartellamts in einem Grundsatzurteil, berichtet die Lebensmittelzeitung (LZ) aus Frankfurt am Main. Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für den Lebensmittelhandel haben, mutmaßt die LZ.


Die Karlsruhe Richter hätten damit einen Beschluss des Bundeskartellamtes von Juli 2014 bestätigt und eine gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf aufgehoben. „Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat gezeigt, dass das kartellrechtliche Verbot des Missbrauchs von Verhandlungsmacht greift. Hartes Verhandeln bleibt möglich, ein Missbrauch von Marktmacht ist verboten", zitiert die LZ den Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, in einer ersten Stellungnahme auf den Richterspruch.


Nach den Feststellungen des Kartellamts hatte Edeka im Frühjahr 2009 in Sonderverhandlungen gegenüber rund 500 Lieferanten rechtswidrige Konditionenforderungen erhoben, etwa "Bestwertabgleiche", "Synergieboni", "Partnerschaftsvergütungen", "Sortimentserweiterungsboni" sowie die rückwirkende Anpassung von Zahlungszielen. Nach Ansicht der Wettbewerbsbehörde verstieß Edeka damit gegen das sogenannte Anzapfverbot, das marktmächtigen Unternehmen untersagt, von ihren Lieferanten Leistungen ohne sachliche Rechtfertigung zu fordern.

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