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Bundeskanzleramt entschärft Hendricks Klimaschutzplan weiter

Nach Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel setzt auch das Bundeskanzleramt den Rotstift beim Klimaschutzplan an. Auf der Streichliste stehen zusätzlich zur Halbierung von Fleischkonsum und Emissionen nun wohl auch die Obergrenze für Stickstoffüberschüsse und die Ausweitung von Dauergrünland. Umweltschützer sind entsetzt.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel setzt auch das Bundeskanzleramt den Rotstift beim Klimaschutzplan an. Auf der Streichliste stehen zusätzlich zur Halbierung von Fleischkonsum und Emissionen nun wohl auch die Obergrenze für Stickstoffüberschüsse und die Ausweitung von Dauergrünland. Umweltschützer sind entsetzt.


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Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) beschwert sich über Änderungen, welche die Bundesregierung am Klimaschutzplan 2050, den Bundesumweltministerin Barbara Hendricks aufgestellt hatte, vornimmt. Danach hat mittlerweile wohl auch das Bundeskanzleramt ordentlich Hand an dem Papier angelegt. „Nach dem Zerpflücken des Dokuments durch das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundeskanzleramt ist der Klimaschutzplan inzwischen zu einem Wirtschaftsschutzplan verkommen“, schimpft Nabu-Präsident Olaf Tschimpke.


Im Landwirtschaftskapitel hatte bereits Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel das Ziel von Hendricks, 50 Prozent der Emissionen aus der Landwirtschaft bis 2050 einzusparen, kassiert. Auch die Reduktion des Fleischkonsums um die Hälfte bis 2050 hatte Gabriel gestrichen. Das Bundeskanzleramt hat nun laut Nabu noch die geplante Obergrenze für Stickstoffüberschüsse gekippt. Außerdem sollen der Schutz von Moorböden und die Ausweitung von Dauergrünland nach den Plänen des Bundeskanzleramtes wieder gestrichen werden. Des Weiteren habe das Bundeskanzleramt das Ziel, ein Fünftel der landwirtschaftlichen Fläche künftig mit Ökolandbau zu bewirtschaften, auf den Index gesetzt.


Auch für die anderen Sektoren berichtet der Nabu von Streichungen des Bundeskanzleramtes im Klimaschutzplan. Im Verkehrssektor sollen danach weiterhin vor allem Verbrennungsmotoren auf Basis fossiler Energieträger unterwegs sein. Neubauten müssten nach Vorstellung des Kanzleramts künftig keine strengeren energetischen Standards erfüllen. Auch liefe die Förderung von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Energieträger ungehindert weiter. Der Ausstieg aus der Kohleförderung und -verstromung stünde nach der Überarbeitung im Kanzleramt auf der Kippe, so der Nabu. Wenn sich das Kanzleramt durchsetze, müsse der Energiebedarf der Industrie außerdem künftig nicht durch CO2-freie Energieträger gedeckt werden.


Der Nabu kritisiert den Umgang des Bundeskanzleramts mit den Klimaschutzplänen für Deutschland scharf. Würden alle gewünschten Streichungen des Kanzleramts durchgesetzt, liefe Deutschland sehenden Auges auf das Verfehlen seiner Klimaziele zu, so der Nabu.


Der vom Bundesumweltministerium aufgestellte Klimaschutzplan befindet sich derzeit zur Frühkoordinierung im Kanzleramt. Danach folgt die Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien, an deren Ende der Kabinettsbeschluss steht. Da es sich nicht um ein Gesetzesvorhaben handelt, sondern um einen Plan für eine strategische Ausrichtung, bleibt es beim Kabinettsbeschluss. Bundestag und Bundesrat müssen dem Klimaschutzplan nicht zustimmen.

 

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