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Bundeskartellamt rügt Netto

Das Edeka-Tochterunternehmen Netto Marken-Discount hat gegen das Verbot des nicht nur gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis verstoßen.

Lesezeit: 1 Minuten

Einen entsprechenden Beschluss hat das Bundeskartellamt Ende Oktober festgestellt. Das Unternehmen habe im Dezember 2006 sowie im Januar und Februar 2007 verschiedene Milchprodukte unter den jeweiligen Einstandspreisen angeboten. Die Verkaufspreise hätten teilweise bis nahezu 40 % darunter gelegen, berichtete das Bundeskartellamt. Die Einzelhandelskette Netto Marken-Discount habe innerhalb eines Zeitraums von zehn Wochen mindestens vier - jeweils einwöchige - Werbeaktionen in ihrem gesamten Verkaufsgebiet durchgeführt. Damit hätten keine "nur gelegentlichen" Einzelaktionen vorgelegen, sondern anhaltende Aktionen, die geeignet gewesen seien, kleine und mittlere Wettbewerber der Edeka zu behindern. Ein Verstoß gegen das "nicht nur gelegentliche" Anbieten zu Unter-Einstandspreisen liege immer dann vor, wenn solche Produkte in mehr als drei Kalenderwochen innerhalb eines Jahres angeboten werden. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, begrüßte die Entscheidung der Bonner Wettbewerbsbehörde. Damit sei längerfristig angelegten Preisdumping-Aktionen eine deutliche Absage erteilt worden, unterstrich der DBV-Präsident. (6.11.07)

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