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BMEL sieht beim Tierschutz Fortschritte

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) verteidigt seine Tierschutzstrategie. Vor allem in der Geflügelwirtschaft hat es nach Ansicht des BMEL Fortschritte gegeben. Hoffnung setzt das Ministerium auf das geplante staatliche Tierwohllabel.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) verteidigt seine Tierschutzstrategie. Vor allem in der Geflügelwirtschaft hat es nach Ansicht des BMEL Fortschritte gegeben. Hoffnung setzt das Ministerium auf das geplante staatliche Tierwohllabel.


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In der laufenden Legislaturperiode wurde die Überwachung der Haltung von Legehennen verbessert, die Haltung von Mastkaninchen zu Erwerbszwecken strenger reguliert und das Ende der Kleingruppenhaltung von Legehennen bis Ende des Jahres 2025 besiegelt. Das hebt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Ankündigungen des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt zum Tierschutz bei Nutztieren und Stand der Umsetzung" hervor.


Tierwohllabel soll Verbraucher informieren


Darüber hinaus wird in der Antwort darauf hingewiesen, dass durch die vom Landwirtschaftsminister im Jahr 2014 gestartete Initiative "Eine Frage der Haltung" das Thema Tierschutz stärker in das Bewusstsein von Erzeugern und Konsumenten gerückt habe. Zudem mache die Erarbeitung eines staatlichen Tierwohllabels Standards der Tierhaltung für die Verbraucher kenntlich, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegenwürden.


Vereinbarungen mit der Geflügelwirtschaft weit fortgeschritten


Mit der im Juli 2015 mit dem Verband Deutscher Putenerzeuger, dem Bundesverband Deutsches Ei und dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft sei außerdem die "Vereinbarung zur Verbesserung des Tierwohls, insbesondere zum Verzicht auf das Schnabelkürzen in der Haltung von Legehennen und Mastputen" abgeschlossen worden. Die Vereinbarung beinhalte den Verzicht auf das Schnabelkürzen bei Legehennenküken in den Brütereien ab August 2016 sowie auf das Einstallen von kupierten Legehennen ab Januar 2017. Dies bedeute, dass spätestens ab Sommer 2018 nur noch Eier von Legehennen mit ungekürzten Schnäbeln im Handel angeboten werden dürfen.

 

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