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Bundesnaturschutzgesetz ändern, um Problemwölfe töten zu dürfen

Das Thema Wolf ist weiter Thema in den Ministerien: Aus Sicht Brandenburgs müssen auf Bundes- und Länderebene dringend weitere Initiativen auf den Weg gebracht werden, um rechtssicher und wirksam auf die Ausbreitung der geschützten Tierart Wolf reagieren zu können.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Thema Wolf ist weiter Thema in den Ministerien: Aus Sicht Brandenburgs müssen auf Bundes- und Länderebene dringend weitere Initiativen auf den Weg gebracht werden, um rechtssicher und wirksam auf die Ausbreitung der geschützten Tierart Wolf reagieren zu können.


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Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger: „Die Menschen erwarten zu Recht, dass wir wirksam handeln. Angesichts der expansiven Ausbreitung des Wolfs steigt die Zahl der Betroffenen. Der dynamische Anstieg der Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere, aber auch die Verunsicherung in der ländlichen Bevölkerung haben zu einer Zuspitzung der Situation geführt. Insbesondere Weidetierhalter fühlen sich in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Brandenburg ist zudem hier mit einer Kostenspirale konfrontiert, die kaum noch kommunizierbar ist.“


Obwohl seit den Umweltministerkonferenzen in Bad Saarow und Potsdam bereits eine Reihe von Datenerhebungen, Gutachten und Handlungsempfehlungen im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Wolf vorgelegt wurden, besteht nach wie vor großer Beratungs- und Handlungsbedarf, so der Minister weiter.

Hierzu sieht der Beschluss unter anderem vor, dass die Definition sogenannter „Problemwölfe“, Kriterien für einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfs, die finanzielle Beteiligung des Bundes an Präventionsmaßnahmen- und Schadenausgleichszahlungen bis spätestens zur Herbstkonferenz der Umweltminister zur Entscheidung zu bringen.


Die bisherige Rechtsauslegung des Paragraphen 45 (7) des Bundesnaturschutzgesetzes stellt die vor Ort handelnden Behörden in den Ländern und Kreisen nach wie vor vor große Probleme. Um im Fall der notwendigen Entnahme eines „Problemwolfs“ rechtssicher handeln zu können, bittet Brandenburg gemeinsam mit vier anderen Bundesländern den Bund in einer Protokollerklärung, eine Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes im Paragraphen 45 (7) an den Artikel 16 der europäischen FFH-Richtlinie mit dem Ziel zu prüfen, die im EU-Recht enthaltenden Spielräume vollständig zu nutzen. 


Zudem bitten die Länder den Bund, bis zur Umweltministerkonferenz im Herbst das im Koalitionsvertrag festgelegte Konzept zum Schutz der Weidetierhaltung vorzulegen.

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