Der Bundesrat hat der vom Bundestag beschlossenen Novelle zur Bundes-Tierärzteordnung erwartungsgemäß zugestimmt. Die Länderkammer nahm die Neuregelung am vergangenen Freitag unverändert an. Diese dient in erster Linie dazu, eine Anfang 2014 in Kraft getretene Änderung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht umzusetzen.
So wird beispielsweise die gegenseitige Anerkennung von tierärztlichen Ausbildungsnachweisen zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert. Zugleich werden mit der Neuregelung die rechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Einführung des Europäischen Berufsausweises für den tierärztlichen Beruf geschaffen.
Daneben werden auch weitere Anpassungen in der Bundes-Tierärzteverordnung vorgenommen. Unter anderem wird klargestellt, nach welchem Verfahren Eignungs- oder Kenntnisstandprüfungen im Rahmen der Anerkennung einer außerhalb Deutschlands erworbenen tierärztlichen Berufsqualifikation durchzuführen sind.
Schließlich reagiert der Bund mit der Novelle auf die zunehmende grenzüberschreitende Tätigkeit von Veterinären. So sollen die Überwachungs- und Sanktionsmöglichkeiten der zuständigen Behörden bei einer vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistungserbringung durch Tierärzte aus der Europäischen Union verbessert werden.
Für den tierärztlichen Beruf ist zudem relevant, dass die bisher fakultative Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI-System) für den Informationsaustausch innerhalb der EU obligatorisch wird. Ferner wird die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Antrags- oder Meldeunterlagen und zur Einführung eines elektronischen Berufsausweises geschaffen.