Die Rentenanpassungist in trockenen Tüchern. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der von der Bundesregierung vorgelegten Rentenwertbestimmungsverordnung 2013 zu. Danach steigen die gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2013 in den alten Ländern um 0,25 % und in den neuen Ländern um 3,29 %. Dies gilt auch für die Landwirtschaft.
Die landwirtschaftlichen Altersrenten und die Renten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) hängen ebenso wie die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung maßgeblich von der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter ab.
Die Bruttolöhne und -gehälter sind zuletzt im Osten kräftiger gestiegen als im Westen. Zudem machen sich im Westen noch Abschläge infolge der Rentengarantie bemerkbar. Wegen der eingebrochenen Löhne hätten die Renten in der Wirtschafts- und Finanzkrise eigentlich sinken müssen. Dies war durch die 2009 eingeführte Rentengarantie verhindert worden. Im Gegenzug mussten die Kosten der Rentengarantie in den Folgejahren schrittweise wieder hereingeholt werden. Dieser Prozess ist im Osten bereits seit dem vergangenen Jahr abgeschlossen.
Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2013 in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) im Westen 12,99 Euro und im Osten 11,88 Euro. Der Rentenwert in der AdL liegt bei knapp 50 % des Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung. (AgE/ad)