Das Bundesnaturschutzgesetz wird geändert. Wichtigste Nachricht aus Sicht der Landwirtschaft: Die ursprünglich vom Bundesumweltministerium angestrebte beschleunigte Errichtung eines Biotopverbundes in Deutschland kommt zunächst nicht.
Im parlamentarischen Verfahren wurde das im Regierungsentwurf vorgesehene Zieljahr 2027 für die Schaffung eines Biotopverbunds gestrichen. Allerdings soll die Einführung einer Frist zur Einführung eines Biotopverbunds in der nächsten Legislaturperiode erneut geprüft werden.
Im Jahr 2002 war ein länderübergreifender Biotopverbund in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen worden. Demnach sollen 10 % der Fläche eines jeden Landes von einem solchen Biotopverbund umfasst sein.
Mit dem Gesetz soll der Naturschutz in der Nord- und Ostsee gestärkt werden. Unter anderem können künftig Kompensationsmaßnahmen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone bevorratet werden. Damit können diese Maßnahmen vor Eingriffen wie etwa dem Bau von Offshore-Windkraftanlagen realisiert werden.