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Bundesrat entscheidet im März über Umschichtung der EU-Agrarzahlungen

Mitte März soll es von den Bundesländern ein Votum für oder gegen eine höhere Umschichtung von den Hektarprämien zu den Agrarprogrammen der Zweiten Säule geben. Der Bundesrat verwies einen entsprechenden Antrag zur Beratung in seine Ausschüsse. Befürworter und Gegner sind bereits ausgemacht.

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Mitte März soll es von den Bundesländern ein Votum für oder gegen eine höhere Umschichtung von den Hektarprämien zu den Agrarprogrammen der Zweiten Säule geben. Der Bundesrat verwies einen entsprechenden Antrag zur Beratung in seine Ausschüsse. Befürworter und Gegner sind bereits ausgemacht.


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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag eine Gesetzesinitiative für eine Umschichtung von 15 Prozent der Direktzahlungen in die Programme der Zweiten Säule der Agrarpolitik zunächst an seine Ausschüsse überwiesen. Am 10. März soll dann erneut im Plenum der Länderkammer darüber abgestimmt werden. Die Umschichtung wäre bereits ab 2018 möglich. Dafür müsste Deutschland bis zum 1. August 2017 einen entsprechenden Antrag bei der EU-Kommission in Brüssel einreichen.


Habeck will Umschichtung für Tierwohl und Umweltleistungen nutzen


Angeschoben haben die Initiative die beiden Agrarminister der Grünen, Robert Habeck und Christian Meyer aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Habeck erläuterte in seiner Rede im Bundesrat, dass er die zusätzlichen Mittel in der Zweiten Säule für eine stärkere Förderung von Tierwohl und Umweltschutz in der Landwirtschaft einsetzen wolle. „Die von uns geforderte Umschichtung würde den Ländern die Chance eröffnen, besser und gezielter bestimmte gesellschaftliche Leistungen der Landwirte zu honorieren und damit die ländlichen Räume zu stärken“, sagte er. Habeck räumte ein, dass in der jetzigen Situation etwa in Schleswig-Holstein für viele Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen mit dem Jahr 2017 bereits alle verfügbaren Mittel gebunden seien. Ab 2018 könnten daher keine neuen Anträge mehr berücksichtigt werden. „Die Landwirte rennen uns die Bude ein und die bislang vorgesehenen Mittel sind ausgeschöpft“, so Habeck. Aus seiner Sicht sei daher eine zusätzliche Umschichtung von Mitteln aus der 1. Säule in die 2. Säule unabdingbar.


Schmidt hält Umschichtung für nicht zumutbar


Ein Gegner der zusätzlichen Umschichtung ist Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt (CDU). „Der Versuch, statt bisher 4,5 Prozent ab dem Jahr 2018 15 Prozent der Direktzahlungen in die zweite Säule umzuschichten, wäre Wortbruch gegenüber den Landwirten“, sagte der Minister im Bundesrats-Plenum. Gerade in der anhaltend schwierigen Situation, in der sich viele Landwirte nach einer Phase mit lang anhaltend niedrigen Erzeugerpreisen befänden, wären weitere Kürzungen der Direktzahlungen für viele Betriebe nicht zu verkraften, so der Minister. Aus seiner Sicht sei der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln, dass es auf der einen Seite Hilfsprogramme für notleidende Betriebe gebe und dann gleichzeitig eine Umschichtung von den Direktzahlungen in die Zweite Säule angestrebt werde.


Länder können über Mittelverwendung entscheiden


Das EU-Recht ermöglicht eine Umschichtung von Direktzahlungsmitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) (1. Säule) zu Gunsten der Förderung der Politik des ländlichen Raumes (2. Säule) noch vor der nächsten Reform im Jahr 2020. Die Gesetzesinitiative will von der bisherigen Umschichtung von 4,5 Prozent der Direktzahlungs-Flächenprämien auf die EU-rechtlich zulässigen 15 Prozent aufstocken. Das jährliche Mittelvolumen der Umschichtung beträgt derzeit rund 230 Mio. Euro. Durch eine Umschichtung von 15 Prozent ergäbe sich laut dem Gesetzentwurf ein Betrag von jährlich rund 750 Mio. Euro. Die umgeschichteten Mittel sollen entsprechend ihrem Aufkommen in den Ländern verbleiben.

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