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Bundesrat fordert Änderung der EU-Biopatentrichtlinie

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine Verschärfung der sogenannten Biopatentrichtlinie einzusetzen. Ein von Hessen eingebrachter Entschließungseintrag über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen ist von der Länderkammer am vergangenen Freitag angenommen worden.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine Verschärfung der sogenannten Biopatentrichtlinie einzusetzen. Ein von Hessen eingebrachter Entschließungseintrag zur Änderung der Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen ist von der Länderkammer am vergangenen Freitag angenommen worden.


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Darin wird verlangt, dass eine Patentierung von Pflanzen und Tieren zukünftig ausgeschlossen wird, wenn sie auf klassischen Züchtungsverfahren wie Kreuzung und Selektion beruhen. Außerdem sollen die Regelungen zur Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren mit dem Ziel einer restriktiveren Handhabung kritisch überprüft werden.


Darüber hinaus fordert der Bundesrat ein Verbot für den Erwerb von Patentansprüchen auf Pflanzen und Tiere sowie deren Fortpflanzungsprodukte, die aus patentierten Verfahren hervorgehen.


Die hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz betonte, mit dem Beschluss des Bundesrates werde ein deutliches Zeichen zum Schutz der genetischen Vielfalt und gegen einseitige wirtschaftliche Interessen gesetzt. Tiere und Pflanzen seien Teil der Natur und dürften nicht einem Konzern gehören. Außerdem schränkten Biopatente die landwirtschaftliche Weiter- und Neuzucht ein und verschärften den Verlust der Vielfalt landwirtschaftlicher Nutztiere und Pflanzen.


Nach Überzeugung von Hinz führt die Patentierung von Nutzpflanzen dazu, dass große marktbeherrschende Saatgutkonzerne ihre Marktmacht immer weiter ausbauen. Dies gehe zu Lasten der mittelständischen Saatguterzeuger und der Landwirtschaft insgesamt, so die Ministerin. Für die europäische Landwirtschaft sei es jedoch stets von besonderer Bedeutung gewesen, einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Patent- und Sortenschutzrecht zu erzielen, mit dem Ziel, dass bei landwirtschaftlich genutzten Pflanzen gegenüber den Landwirten ausschließlich das Sortenschutzrecht gelten solle.

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