Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Bundesrat gegen Verbot von Doppelmitgliedschaften

Der Bundesrat ist gegen ein Verbot von Doppelmitgliedschaften in Erzeugerorganisationen. Da geht aus seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen vom vergangenen Freitag hervor.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat ist gegen ein Verbot von Doppelmitgliedschaften in Erzeugerorganisationen. Da geht aus seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen vom vergangenen Freitag hervor. Darin fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, in dem ausstehenden Verordnungsentwurf über Erzeugerorganisationen keine Regelungen vorzusehen, die eine Mitgliedschaft in mehr als einer Agrarorganisation ausschließen, die für dasselbe Agrarerzeugnis anerkannt sind.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Zudem sei auf die Festlegung von Mindestmengen, Mindestmarktwerten und Mindestanbauflächen für Erzeugerorganisationen zu verzichten. Auf europäischer Ebene soll sich die Bundesregierung dem Beschluss zufolge dafür einsetzen, auch denjenigen Erzeugern, die Mitglied einer Genossenschaft sind, die Mitgliedschaft in Milcherzeugerorganisationen zu ermöglichen.


Gleichzeitig macht der Bundesrat seine ablehnende Haltung gegenüber starren Obergrenzen für die Größe einer Erzeugerorganisation deutlich. Notwendig seien stattdessen Regelungen über den möglichen Bündelungsgrad für Milch unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Marktstrukturen. Darüber hinaus bekräftigt die Länderkammer ihre Forderung, im Gemeinschaftsrecht die Voraussetzungen zur Anerkennung von Erzeugerorganisationen für regionale Erzeugnisse zu schaffen.


Insgesamt zeigt sich der Bundesrat einverstanden mit dem Regierungsentwurf. Allerdings soll die vorgesehene formalisierte Einbindung der Kartellbehörden in das Anerkennungsverfahren von Agrarorganisationen aus dem Gesetz gestrichen werden.


Intention bleibt


Das sogenannte Agrarmarktstrukturgesetz soll an die Stelle des seit 1969 geltenden Marktstrukturgesetzes treten, dessen Regelungen im Wesentlichen fortgeführt werden sollen. Beibehalten werden soll die ursprüngliche Intention des Marktstrukturgesetzes, die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen zu regeln und damit die Marktposition der deutschen Landwirtschaft zu verbessern. Allerdings werden im Gesetzentwurf einige Vorschriften angepasst, um das im Frühjahr dieses Jahres beschlossene EU-Milchpaket und weitere künftige EU-Regelungen umzusetzen.


Mit dem Brüsseler Maßnahmenbündel stehen den Milcherzeugern in Deutschland zur gemeinsamen Vermarktung von Milch großzügig bemessene Bündelungsmöglichkeiten zur Verfügung, die den deutschen Milcherzeugerorganisationen und deren Vereinigungen Spielraum für Wachstum geben. In einem Folgeschritt soll das bisherige Verordnungsrecht zum Marktstrukturgesetz ebenfalls überarbeitet und angepasst werden, ohne dabei die bewährten Grundstrukturen in Frage zu stellen. Mit sogenannten „Branchenverbänden“ soll eine neue Organisationsform geschaffen werden. Sie soll der Kooperation zwischen den verschiedenen Partnern der Lebensmittelkette dienen. (AgE)

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.