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Bundesrat hält EU-Kommissionsplan zu Antibiotika für unzureichend

Den Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Abwehr der steigenden Gefahr von Antibiotikaresistenzen hält der Bundesrat für unzureichend. In ihrer am vergangenen Freitag verabschiedeten Stellungnahme fordert die Länderkammer eine Neudefinition von Tierhaltung mit europaweit klaren und umfassenden Standards einer tiergerechten Haltung.

Lesezeit: 2 Minuten

Den Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Abwehr der steigenden Gefahr von Antibiotikaresistenzen hält der Bundesrat für unzureichend. In ihrer am vergangenen Freitag verabschiedeten Stellungnahme fordert die Länderkammer eine Neudefinition von Tierhaltung mit europaweit klaren und umfassenden Standards einer tiergerechten Haltung. Außerdem soll Brüssel konkrete Minimierungsstrategien in der Veterinärmedizin benennen, wozu auch Modelle einer Begrenzung des Antibiotikaeinsatzes in Beständen mit nachfolgender Absenkung und Sanktionen bei Überschreiten von Grenzwerten zählen sollten.


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Auch pocht der Bundesrat in dem Zusammenhang auf einen Vorrang der Einzeltierbehandlung vor der Bestandsbehandlung sowie einer rechtlich verbindlichen Verankerung europaweit gültiger Antibiotikaleitlinien.


Für erforderlich halten die Bundesländer darüber hinaus die Erarbeitung eines Antibiotika-Minimierungskonzeptes, in dem die einzelnen Schritte zur notwendigen Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung festgelegt werden, und eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Errichtung von nationalen Datenbanken, in denen die Antibiotikaabgabe und -anwendung vom pharmazeutischen Unternehmer und Großhändler über den Tierarzt bis hin zum Landwirt lückenlos und umfassend dokumentiert wird.


Abgelehnt wird vom Bundesrat eine Zuordnung der Fütterungsarzneimittel zum Futtermittelrecht, da dies mit dem Wegfall der Verschreibungspflicht verbunden sein könnte. Dies würde die Verabreichung von Antibiotika an große Tierzahlen ohne die Hinzuziehung von tierärztlichem Sachverstand ermöglichen und ein unkalkulierbares Risiko für den Verbraucherschutz darstellen. (AgE)

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