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Bundesrat ohne Eile bei der Düngeverordnung

Der Bundesrat sieht derzeit keine Veranlassung, die Bundesregierung im Hinblick auf die Novelle der Düngeverordnung zusätzlich unter Druck zu setzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat sieht derzeit keine Veranlassung, die Bundesregierung im Hinblick auf die Novelle der Düngeverordnung zusätzlich unter Druck zu setzen. Ein von Nordrhein-Westfalen eingebrachter Entschließungsantrag mit der Forderung an die Regierung, umgehend einen Verordnungsentwurf vorzulegen, hat die Länderkammer am vergangenen Freitag zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.


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Im Vorfeld der Sitzung hatte sich abgezeichnet, dass weder der Antrag der Düsseldorfer Landesregierung auf sofortige Sachentscheidung noch die Entschließung insgesamt eine Mehrheit finden würde. Der Agrarausschuss der Länderkammer wird sich in dieser Woche mit der Vorlage befassen.


In dem Entschließungsantrag werden der Bundesregierung Versäumnisse bei der Reduzierung der Gewässerbelastung durch Einträge aus der Landwirtschaft vorgehalten. Zusätzlicher Handlungsdruck sei durch das inzwischen von der EU-Kommission wegen einer unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland entstanden. Die daraus resultierenden finanziellen Folgen seien allein vom Bund zu tragen, heißt es in der Vorlage.


Förderprogramm für die Mineraldüngerindustrie


Unterdessen hat der Bezirkspräsident des Bezirksverbandes Mittelfranken im Bayerischen Bauernverband (BBV), Günther Felßner, die Kritik aus dem Berufsstand an der geplanten Novelle bekräftigt. Die geplante Düngeverordnung solle künftig die Gülleausbringung für die Bauern zeitlich deutlich einschränken. Tierhaltende Betriebe sollten künftig erheblich mehr Lagerraum vorhalten und eine teure Ausbringtechnik nutzen.


Einer ordnungsgemäßen Kreislaufwirtschaft werde diese geplante Verordnung aber nicht gerecht, kritisierte Felßner. Seiner Auffassung nach würde beispielsweise eine gesetzliche Düngerobergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar für organische Substanzen dem Grundsatz der Kreislaufwirtschaft widersprechen und aus der geplanten Düngeverordnung ein „Förderprogramm für die Mineraldüngerindustrie“ machen.


Vehement widersprach Felßner Äußerungen, denen zufolge die Viehbestände in Bayern wüchsen und somit mehr Gülle anfalle. Das Gegenteil sei leider der Fall. Eine hohe Qualität pflanzlicher Produkte sei nur mit einer ausreichenden Düngung zu erzielen. Diese könnten Bauern aber nur mit geschlossenen Nährstoffkreisläufen garantieren, bei denen die Pflanzen bedarfs- und standortgerecht versorgt würden. Deshalb seien überzogene Forderungen der Politik und der Naturschutzseite zurückzuweisen.

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