Rheinland-Pfalz möchte den Tierschutz bei Pferden weiter verbessern. Daher will das Land die Bundesregierung um Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Verbot der Brandzeichen bei Pferden bitten. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat der Länderkammer daherempfohlen, die Entschließung zu fassen.
Nach Darstellung des antragstellenden Landes verursacht der Schenkelbrand bei den Tieren erhebliche Schmerzen und Leiden, die nicht erforderlich sind. Mittlerweile stünden unter die Haut implantierbare Transponder zur Verfügung, die für die Tiere wesentlich unschädlicher seien. Ein tatsächlicher Bedarf für eine Kennzeichnung mittels Schenkelbrand sei daher nicht zu erkennen.
vgl.: Entscheidung über Verbot des Brandzeichens verschoben (15.9.2010)