Die frühere Meldung an dieser Stelle haben wir gelöscht, da der Bundesrat entgegen anderslautender Pressemeldungen NICHT für die Entschließung des Umweltausschusses gestimmt hat.
Der Ausschuss hatte gefordert:
a) Der Bundesrat stellt fest, dass große Anlagen der Intensivtierhaltung häufig mit nachteiligen Auswirkungen für Mensch und Umwelt verbunden sind. Die Öffentlichkeit und insbesondere betroffene Anwohnerinnen und Anwohner stehen dieser Form der Tierhaltung zunehmend kritisch gegenüber. Bürgerbeteiligung und Transparenz sind auch hier zu gewährleisten.
b) Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die jüngsten Regelungsüberlegungen des Bundes zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltungsanlagen.
c) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, eine Herabsetzung der Schwellenwerte in Nummer 7.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen zu prüfen, mit dem Ziel, dass die Vorsorgeanforderungen der TA Luft für eine größere Anzahl von Tierhaltungsanlagen gelten.
Das wurde laut der Pressestelle des Bundesrates nicht angenommen.