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Bundesregierung: Ende der 70-Tage-Regelung ohne „bedeutsame“ Wirkung

Die Bundesregierung erwartet „keine bedeutsamen“ gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen durch das baldige Ende der sogenannten 70-Tage-Regelung für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften und fürchtet auch nicht um die Existenz der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung erwartet „keine bedeutsamen“ gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen durch das baldige Ende der sogenannten 70-Tage-Regelung für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften und fürchtet auch nicht um die Existenz der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe.


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Schließlich handele es sich um eine bereits bei ihrer Einführung im Jahr 2014 befristete Übergangsregelung zur Vorbeugung von möglichen Problemen bei der Etablierung des gesetzlichen Mindestlohns, erklärt die Bundesregierung jetzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.


Zwar hätten landwirtschaftliche Betriebe und Verbände in den zurückliegenden Monaten vermehrt „vorgetragen“, dass eine Rückkehr zu kürzeren Zeitgrenzen bei kurzfristiger Beschäftigung insbesondere Sonderkulturbetriebe aufgrund ihres hohen Arbeitskostenanteils belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit einschränken würde.


Zudem würde einem dann erforderlichen Wechsel der Arbeitskräfte während der laufenden Saison entgegenstehen, dass es zunehmend schwerer sei, eine ausreichende Zahl von Erntehelfern in Deutschland zu gewinnen, räumt die Bundesregierung ein. Auch kämen auf die landwirtschaftlichen Arbeitgeber höhere Lohnkosten zu, wenn künftig vermehrt saisonale Beschäftigungsverhältnisse sozialversicherungspflichtig würden. Allerdings richte die Bundesregierung ihr Handeln „nicht allein an Wünschen einzelner Interessengruppen aus“, heißt es in der Antwort.


Von einer Fortsetzung der Regelung wären diejenigen Beschäftigten betroffen, deren Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ohne adäquate soziale Absicherung bliebe. Ferner sei der saisonale Arbeitskräftebedarf in der Landwirtschaft in den Jahren 2013 bis 2017 durch Arbeitnehmer aus der Europäischen Union gedeckt worden.

 

Blick Richtung Ukraine


Die Bundesregierung räumt ein, keine aufwendige Wirkungsforschung zur Bewertung der Übergangsregelung vorgenommen zu haben. Auch lägen ihr keine Erkenntnisse dazu vor, wie sich eine Verlängerung auf die Gesamtwirtschaft oder den Arbeitsmarkt auswirken würde. Betriebe, die auf Saisonarbeitskräfte angewiesen sind, will die Bundesregierung unterstützen. So werde geprüft, ob und inwieweit künftig Vermittlungsabsprachen zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten wie der Ukraine geschlossen werden könnten. Steuerliche Maßnahmen aufgrund des Auslaufens der Übergangsregelung seien dagegen nicht vorgesehen.

 

Fast 82 000 Arbeitskräfte


Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, waren laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zum 30. Juni 2017 deutschlandweit rund 309 000 Personen kurzfristig beschäftigt, davon fast 82 000 in der Landwirtschaft. Darunter fielen knapp 4 700 Saisonarbeitskräfte im Weinbau.


Von den insgesamt an dem Stichtag in der Landwirtschaft kurzfristig angestellten Beschäftigten hatten der Statistik zufolge etwas mehr als 52 000 einen Wohnort in Deutschland; davon waren rund 39 700 keine deutschen Staatsangehörigen. Im Weinbau waren rund 3 000 Personen mit Wohnort in der Bundesrepublik kurzfristig beschäftigt; knapp die Hälfte davon hatte keine deutsche Staatsangehörigkeit.


Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte im Juni entschieden, die Übergangsregelung nicht zu verlängern. Diese blieb dennoch ein wichtiges Thema, nicht nur im landwirtschaftlichen Berufsstand. Für eine sinnvolle Weiterführung der 70-Tage-Regelung hatte sich erst kürzlich die SPD-Bundesvorsitzende und Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Andrea Nahles, bei einem Treffen mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) ausgesprochen.

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