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Bundesregierung: SVLFG hat Kostenreduzierungsziel erfüllt

Die Bundesregierung ist mit der Arbeit der 2013 ins Leben gerufenen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) offensichtlich zufrieden. Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Bundesträgers sei es gewesen, das agrarsoziale Sicherungssystem stabil und leistungsfähig zu erhalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung ist mit der Arbeit der 2013 ins Leben gerufenen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) offensichtlich zufrieden. Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Bundesträgers sei es gewesen, das agrarsoziale Sicherungssystem stabil und leistungsfähig zu erhalten.


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Dazu gehöre auch eine effiziente und serviceorientierte Verwaltung mit reduzierten Verwaltungs- und Verfahrenskosten. „Durch einen bisher nie gekannten konsequenten Personalabbau hat die SVLFG im Jahr 2016 das gesetzlich vorgegebene Ziel zur Reduzierung der Verwaltungskosten erreicht“, stellt die Bundesregierung fest.


Mit dem 2014 eingeführten bundeseinheitlichen Beitragsmaßstab in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) seien die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass identische Betriebe in ganz Deutschland den gleichen Beitrag zahlten. Das sorge für mehr Beitragsgerechtigkeit und baue bisherige Wettbewerbsverzerrungen ab, erklärt die Regierung.


Die früher gravierenden Belastungsunterschiede durch die regional unterschiedlich hohen Beiträge für gleich strukturierte Betriebe seien angeglichen worden. Um eine gleitende Angleichung der Beiträge an den neuen Maßstab zu ermöglichen, sei im Neuordnungsgesetz zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) ein Übergangszeitraum bis 2017 festgelegt worden.

 

Rund 3,9 Milliarden Euro


Zu den Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt heißt es in dem Sozialbericht, dass die LSV der solidarischen Mitfinanzierung durch die gesamte Gesellschaft bedürfe, um die Beitragszahler in diesem System nicht zu überfordern. Im Jahr 2016 habe der Bund dafür rund 3,8 Mrd Euro bereitgestellt und für 2017 seien finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt rund 3,9 Mrd Euro vorgesehen.


Die größten Ausgabeblöcke seien dabei die Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte (AdL) sowie zur Landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) und LUV. Zur AdL erklärt die Bundesregierung, dass der Bund im Wege der Defizitdeckung den Unterschiedsbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben trage und damit die dauernde Leistungsfähigkeit dieses Sondersystems sicherstelle. Dabei würden rund 78 % der Ausgaben in der AdL aus Bundesmitteln finanziert.


Der Bundeszuschuss zur LUV wurde, wie die Regierung berichtet, für 2016 und 2017 jeweils von 100 Mio Euro auf 178 Mio Euro aufgestockt. Dadurch steige die Entlastungswirkung bei den Unfallversicherungsbeiträgen von rund 20 % auf etwa 36 %.


Keine Angaben werden gemacht über die staatlichen Zuschüsse zur Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft. Dazu heißt es, dass die Kasse durch eine ausschließlich aus Bundesmitteln finanzierte Ausgleichsleistung ergänzt werde, um die soziale Lage jener ehemaligen Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern, die keine oder nur geringe tarifliche Ansprüche hätten.

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