Die Bundesregierung prüft, ob sie den Anteil der ökologischen Vorrangflächen von fünf auf sieben Prozent anheben soll. Das wäre 2017 im Zuge der Halbzeitbewertung der EU-Agrarreform möglich. Darüber hinaus soll es aber keine grundlegenden Veränderungen an der GAP geben.
Die Bundesregierung erwartet keine grundlegende Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im kommenden Jahr. Die Parlamentarische Staatssekretärin vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Maria Flachsbarth, bekräftigte vergangene Woche in ihrer Antwort auf eine mündliche Frage der grünen Bundestagsabgeordneten Bärbel Höhn, dass nach geltendem EU-Recht keine Halbzeitbewertung der GAP vorgesehen sei. Geplant sei lediglich eine Überprüfung des Prozentsatzes für den Anteil der ökologischen Vorrangflächen im Hinblick auf eine mögliche Anhebung von fünf auf sieben Prozent, erläuterte Flachsbarth. Spätestens im März 2017 werde die EU-Kommission dazu einen Bewertungsbericht vorlegen, der gegebenenfalls einen Vorschlag zur Anhebung des Prozentsatzes enthalten werde.
Handlungsbedarf könnte sich künftig nach Einschätzung der Staatssekretärin im Hinblick auf den Klimaschutz ergeben. Bereits jetzt würden mit der GAP auch Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft gefördert, und zwar sowohl im Rahmen des Greenings der Direktzahlungen als auch über die Maßnahmen der Zweiten Säule. Um die anspruchsvollen Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen sowie weiteren Umwelt- und Naturschutzanliegen gerecht zu werden, werden die Elemente der GAP laut Flachsbarth in Zukunft „hinsichtlich ihrer Effektivität für den Klimaschutz“ zu überprüfen sein.