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Bundesregierung gegen Länderforderungen nach mehr Tierschutz

Die Bundesregierung lehnt wesentliche Forderungen des Bundesrats zur Novelle des Tierschutzgesetzes ab. Das geht aus der Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer hervor, die das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen hat.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung lehnt wesentliche Forderungen des Bundesrats zur Novelle des Tierschutzgesetzes ab. Das geht aus der Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer hervor, die das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen hat. Darin erteilt die Regierung gesetzlichen Regelungen zur Einführung von Tierschutzindikatoren sowie zur Tierschutzkennzeichnung von tierischen Lebensmitteln eine Absage.


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Zwar unterstütze man das Anliegen, künftig auch legislativ verstärkt Tierschutzindikatoren zu berücksichtigen, heißt es in der Gegenäußerung. Bevor jedoch eine entsprechende Ermächtigung in das Tierschutzgesetz aufgenommen werden könne, müsse ein fachliches Konzept entwickelt werden.


Keinen Bedarf sehe man für eine Regelung im Tierschutzgesetz im Hinblick auf eine Kennzeichnung besonders tiergerecht erzeugter Produkte. Nicht folgen will die Regierung auch der Forderung, dass für das Halten von landwirtschaftlichen Nutzieren künftig Sachkundenachweise erbracht werden sollen. Allerdings werde man prüfen, „in welchen Bereichen der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung eine weitere Qualifizierung von Personen zu einer Verbesserung des Tierschutzes beitragen kann.“


Nicht in das Tierschutzgesetz aufnehmen will die Regierung ein Verbot des Klonens von Tieren. Lediglich die von den Ländern geforderte Ermächtigung, künftig für Tierhaltungsanlagen Krisenpläne für Havarien und Brände vorzuschreiben, findet die Zustimmung des Bundes.


Nicht-kurative Eingriffe weiter notwendig


Zurückhaltend äußert sich die Bundesregierung zu der Länderforderung, die bislang noch zulässigen betäubungslosen sogenannten nicht-kurativen Eingriffe am Tier weiter einzuschränken oder ganz auf sie zu verzichten. In ihrer Gegenäußerung weist die Regierung darauf hin, es gebe bislang noch keine umsetzbaren Eingriffe, die einen völligen Verzicht auf nicht-kurative Eingriffe erlaubten. Man suche aber einen praktikablen Weg für einen Ausstieg aus diesen Eingriffen.


Ausdrücklich hebt die Regierung hervor, dass weiterentwickelte Standards „nach Möglichkeit“ EU-weit gelten sollten. Ermöglichen will die Regierung bei allen Tierarten eine Kennzeichnung ohne Betäubung. Die dazu vorgelegte Regelung sieht eine Kennzeichnung von Schweinen, Schafen, Ziegen und Kaninchen durch Ohrtätowierung, von Schweinen durch Schlagstempel sowie von anderen landwirtschaftlichen Nutztieren durch Ohr- oder Flügelmarken vor.


Schwänzekupieren grundsätzlich verboten


Unterstrichen wird in der Gegenäußerung das geltende grundsätzliche Verbot des Schwänzekupierens bei Ferkeln. Der Eingriff dürfe nur dann durchgeführt werden, wenn er im Einzelfall für die Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich sei. In einem solchen Fall dürfe der Eingriff bis zum dritten Lebenstag ohne Betäubung erfolgen. Ob der Eingriff, der beim Ferkelerzeuger durchgeführt werde, unerlässlich sei, hänge auch von den jeweiligen Gegebenheiten im Mastbetrieb ab.


Dennoch spricht sich die Bundesregierung gegen eine Regelung aus, die Glaubhaftmachung der Notwendigkeit des Schwänzekupierens künftig auch vom Mäster verlangen zu können, wie dies die Länderkammer vorgeschlagen hat. Eine solche Vorschrift greife zu kurz. Mehrere Forschungsprojekte befassen sich gerade mit dem Thema. (AgE)

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