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Bundesregierung in Sachen Mehrgefahrenversicherung weiterhin zurückhaltend

Hinsichtlich der staatlichen Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für die Landwirtschaft gibt sich die Bundesregierung weiterhin zurückhaltend. „Die Bundesregierung verfolgt einen marktorientierten Kurs in der Agrarpolitik. Daher sind im Risikomanagement zuvorderst privatwirtschaftliche Lösungsansätze gefordert.“

Lesezeit: 2 Minuten

Hinsichtlich der staatlichen Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für die Landwirtschaft gibt sich die Bundesregierung weiterhin zurückhaltend. „Die Bundesregierung verfolgt einen marktorientierten Kurs in der Agrarpolitik. Daher sind im Risikomanagement zuvorderst privatwirtschaftliche Lösungsansätze gefordert“, erklärte das Bundeslandwirtschaftsministerium.


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Staatliche Maßnahmen sollten nur in besonderen Situationen und Krisen erfolgen. Das Ministerium weist darauf hin, dass mit den vorhandenen Instrumenten wie den Tierseuchenkassen, den Marktmaßnahmen und im Fall von außergewöhnlichen Marktkrisen den speziellen Krisenmaßnahmen als Sicherheitsnetz sowie den Ad-hoc-Hilfen für besondere Situationen hierfür ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung stehe. Auch die Direktzahlungen trügen zur Risikoabsicherung der Betriebe bei.


Ferner berichtet das Agrarressort, dass seitens der Versicherungswirtschaft angeboten worden sei, eine Mehrgefahrenversicherung für Sonderkulturen anzubieten, sofern es eine staatliche Anschubfinanzierung gäbe. Die Versicherungswirtschaft habe entsprechende Berechnungen angestellt, die den Ländern vorlägen. Baden-Württemberg beabsichtige eine derartige Versicherungsförderung einzuführen.


Bis zu einem Fünftel des Jahresumsatzes


Für die Linken im Bundestag sind Versicherungslösungen dagegen auch mit staatlichen Zuschüssen keine Alternative, da diese erfahrungsgemäß mehr den Versicherungen als den Versicherten nutzten. Das Geld müsse aber gerade zur Notfallvorsorge direkt den Betrieben zugutekommen. Deshalb beantrage die Linke erneut eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage, erklärte deren Agrarsprecherin.

 

Die Höhe der steuerfreien Rücklage sollte sich nach Ansicht der Linksfraktion aus den betrieblichen Umsätzen der vorangegangenen drei Wirtschaftsjahre errechnen und bis zu 20 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen. Für betriebliche Neugründungen will die Fraktion die beantragte Agrarförderung aus den Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als Grundlage für die Berechnung der Rücklagenhöhe heranziehen.


Der Bundestag überwies den Antrag zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss. Die Linksfraktion konnte sich nicht mit ihrem Wunsch durchsetzen, ihn im Ernährungsausschuss federführend beraten zu lassen.

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