Die Bundesregierung plant weiterhin keine Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion verweist die Regierung erneut auf die Ergebnisse einer Studie der Universität Hohenheim aus dem Jahr 2011, nach denen eine Risikoausgleichsrücklage nicht zu den gewünschten Entlastungseffekten in der Landwirtschaft führen würde.
Gleichzeitig werde mit der Ende 2016 eingeführten dreijährigen Gewinnglättung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft den Anliegen Rechnung getragen, heißt es in der Antwort. Allerdings gilt diese Regelung nur befristet bis 2022. Ausdrücklich betont die Regierung die wachsende Bedeutung des Risikomanagements in der Landwirtschaft.
Der Umgang mit produktions- und marktbedingten Risiken sei einer der wichtigsten Aufgaben eines landwirtschaftlichen Unternehmers. Dazu könne auch die Risikoabsicherung über Warenterminbörsen gehören. Für Einzelunternehmen seien die Anforderungen hinsichtlich Know-how, Liquidität und zeitlichem Aufwand allerdings vergleichsweise hoch, räumt die Regierung ein und empfiehlt eine Absicherung durch die Unternehmen der aufnehmenden Hand.
Unzufrieden damit zeigte sich die FDP-Fraktion. Das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe müsse doch eigentlich immer im Zentrum der politischen Bemühungen stehen. Davon sei in den Ausführungen jedoch nichts zu lesen. Angesichts des beschleunigten Strukturwandels sei ein „Masterplan für Zukunftsfähigkeit“ notwendig. Ein reines Reagieren statt Agieren der Bundesregierung nach dem „Pflasterprinzip“ reiche nicht aus, um den enormen Anforderungen gerecht zu werden.