Die deutsche Landwirtschaft muss sich mittelfristig auf deutliche Verschärfungen hinsichtlich der von ihr verursachten Ammoniakemissionen einstellen. Der Bundestag verabschiedete am vergangenen Donnerstag ohne Aussprache mit den Stimmen der Fraktionen von Union, SPD und Bündnisgrünen die „Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe“.
Mit dieser werden die Vorgaben der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) umgesetzt, wonach Deutschland die Ammoniakemissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Stand von 2005 um 29 % reduzieren muss. Hierzu soll ein Luftreinhalteprogramm greifen, das die Bundesregierung bis spätestens März 2019 zu erstellen und dann alle vier Jahre zu aktualisieren hat.
Noch mehr Betriebe werden jetzt aufhören
Der Deutsche Bauernverband (DBV) geht von harten Struktureinschnitten für die hiesige Landwirtschaft aus. Bereits vor der Verabschiedung der EU-Richtlinie Ende 2016 hatte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken vor enormen, „teils kaum zu bewältigenden, Herausforderungen“ gewarnt.
Anlässlich der Verabschiedung der Verordnung zur Umsetzung der NEC –Richtlinie im Bundestag bekräftigte der Deutsche Bauernverband seine Kritik an den weitreichenden Zielen der EU-Richtlinie. Nach Einschätzung der DBV ist diese mit ihren verpflichtenden Emissionsreduktionsverpflichtungen für Ammoniak für die Jahre 2020 und 2030 von immenser Tragweite für die Landwirtschaft und speziell für die Tierhaltung in Deutschland.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Richtlinie auf europäischer Ebene müsse zudem angezweifelt werden, ob die für Ammoniak geplanten nationalen Emissionsreduktionsziele für das Jahr 2020 und insbesondere für das Jahr 2030 erreichbar seien, ohne dass die Tierhaltung am Standort Deutschland in Frage gestellt werde.
Machbarkeit muss gewahrt bleiben
Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes muss im Zuge der Umsetzung der NEC-Richtlinie vermieden werden, dass die vorgesehenen Reduktionsziele den Strukturwandel in der Landwirtschaft beschleunigen und zur Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland führen. Bei aller angestrebten Effizienzverbesserung und Emissionsvermeidung dürften die Reduktionsziele nicht das von den landwirtschaftlichen Betrieben Machbare übersteigen, warnt der Verband.
Er verweist in diesem Zusammenhang auf bestehende Zielkonflikte zwischen den Themen Emissionsschutz und Tierwohl, die dringend einer Abwägung bedürften. Die Vereinbarkeit von Stallungen mit besonderen Tierwohlaspekten wie beispielsweise Offenfront, Außenklimastall oder Laufhof müsse in Bezug auf die neuen NEC-Emissionsvorgaben umfassend beachtet werden. Ein Forcieren von hermetisch abgeriegelten Stallbauten mit verpflichtenden Filteranlagen dürfe nicht die Zielrichtung der nationalen NEC-Umsetzung sein, so der DBV.
Belastungen vermeiden
Zudem verweist der DBV auf die in der neuen NEC-Richtlinie vorgesehene „Verhinderung von Folgen für landwirtschaftliche Kleinbetriebe“. Danach müssen die Mitgliedstaaten beim Ergreifen von Maßnahmen sicherstellen, dass den Folgen für landwirtschaftliche Klein- und Kleinstbetriebe in vollem Umfang Rechnung getragen wird. Dies kann auch in Form einer Ausnahme von den Maßnahmen erfolgen.
Der Bauernverband fordert, dass diese EU-rechtlich vorgesehenen agrarstrukturellen Ausnahmemöglichkeiten umfassend ausgeschöpft werden. Eine solche Einschränkung des Anwendungsbereichs der Richtlinie für kleinere Betriebe oder Betriebe mit besonders tiergerechten Haltungsverfahren dürfe aber nicht zur übermäßigen Belastung der übrigen tierhaltenden Betriebe führen, warnt der Bauernverband.