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Bundestag über Prämienveröffentlichung im Internet gespalten

Die Fraktionen im Bundestag bewerten die Veröffentlichung der Agrarprämien im Internet unterschiedlich. Kritik kam etwa vom CDU-Abgeordneten Hermann Färber. Er monierte, dass bei keinem anderen Subventionsfonds der EU die Zahlungen an natürliche Personen veröffentlicht würden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Fraktionen im Bundestag bewerten die Veröffentlichung der Agrarprämien im Internet unterschiedlich. Kritik kam etwa vom CDU-Abgeordneten Hermann Färber. Er monierte, dass bei keinem anderen Subventionsfonds der EU die Zahlungen an natürliche Personen veröffentlicht würden.


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Die geplante Gesetzesänderung führt nach Färbers Ansicht zu einer Benachteiligung des landwirtschaftlichen Berufsstands. Es sei zu befürchten, dass dieser wieder einmal „an den Pranger gestellt“ werde. Wichtig sei es jetzt, unzweifelhaft deutlich zu machen, dass Landwirte für die erhaltenen Zahlungen Leistungen erbrächten, die über den Produktpreis nicht abgedeckt seien.


Positiv beurteilte dagegen SPD-Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier den Gesetzentwurf. Sicherlich böten die Direktzahlungen immer wieder Anlass für Diskussionen; diesen müsse man sich dann aber auch stellen, so Priesmeier. Er zeigte sich davon überzeugt, dass die Veröffentlichungspflichten „am Ende der Landwirtschaft dienen werden“.


Nach Einschätzung der agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann, sollte Transparenz gerade bei der Verwendung von öffentlichen Geldern eine Selbstverständlichkeit sein. Mehr Transparenz sorge für mehr Akzeptanz; und diese benötige die Agrarpolitik dringend. Immerhin entfalle auf den Politikbereich immer noch ein erheblicher Anteil des EU-Haushalts.


Vertragsverletzungsverfahren vermeiden


Ähnlich äußerte sich der Agrarsprecher der Grünen, Friedrich Ostendorff. Eine Politik für die Landwirtschaft benötige Transparenz und nicht Verschleierung gegenüber der Zivilgesellschaft, betonte er. Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf, zu erfahren, wohin die EU-Gelder flössen.


Agrar-Staatssekretär Peter Bleser erklärte, dass er den Ärger im landwirtschaftlichen Berufsstand über die voraussichtliche Veröffentlichung der Daten verstehen könne. Derzeit gehe aber kein Weg an der Umsetzung der entsprechenden EU-Verordnung vorbei; anderenfalls drohe ein Vertragsverletzungsverfahren. Das würde eine deutlich erhöhte und vor allem kritische öffentliche Aufmerksamkeit nach sich ziehen. „Deshalb müssen wir die Veröffentlichung im Interesse unserer Landwirtinnen und Landwirte nun so gut wie möglich gestalten“, so Bleser.


Schon ab Ende Mai


In einer Verlautbarung unterstrich die Agrar-Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Marlene Mortler, dass bei der nationalen Umsetzung der EU-Vorgaben entscheidend sei, nur so viele Daten wie unbedingt nötig ins Internet zu stellen.


„Auch wenn das Gesetz so viel Schutz wie möglich vorsieht, werden wir die weitere Entwicklung kritisch begleiten“, erklärte Mortler. Sollte sich dabei zeigen, dass berechtigte Datenschutzinteressen der Landwirte verletzt würden, werde Deutschland in Brüssel Änderungen einfordern. Das habe Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zugesagt.


Laut Gesetzentwurf sollen in Deutschland ab dem 31. Mai auch natürliche Personen wieder mit Namen und Wohnort im Internet veröffentlicht werden. Nur für Kleinerzeuger ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Ebenfalls geplant ist die Angabe von Informationen zu den Beträgen, die die Beihilfeempfänger in dem betreffenden Haushaltsjahr aus den einzelnen Fonds erhalten haben, sowie zu den damit finanzierten Maßnahmen

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