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Bundesverwaltungsgericht verhandelt Kükentötungen

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster, nachdem das Töten männlicher Küken nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt, kommt jetzt doch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf den Prüfstand. Ursprünglich war bei diesem Verfahren im Mai 2016 keine Revision zugelassen worden.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster, nachdem das Töten männlicher Küken nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt, kommt jetzt doch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf den Prüfstand. Ursprünglich war bei diesem Verfahren im Mai 2016 keine Revision zugelassen worden. Jedoch haben die obersten Verwaltungsrichter Deutschlands am 3. Januar einer Nichtzulassungsbeschwerde des Landes Nordrhein-Westfalens in Verbindung mit den Kreisen Gütersloh und Paderborn stattgegeben.


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Landwirtschaftsminister Johannes Remmel begrüßte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Diese zeige, dass auch das höchste deutsche Verwaltungsgericht eine Grundsatzklärung in der Frage der massenhaften Tötung von Eintagsküken erreichen wolle. „Damit macht es deutlich, dass das Oberverwaltungsgericht Münster in dieser für den Tierschutz so wichtigen Frage nicht das letzte Wort haben soll“, erklärte Remmel. Er stellte klar, dass Tiere keine Abfallprodukte seien und im Revisionsverfahren alles versucht werde, um das millionenfache Töten der Küken aus Gründen der Gewinnmaximierung zu beenden.


Der Pressesprecher des Deutschen Tierschutzbundes, Marius Tünte, sprach von einem „wichtigen Signal“ aus Leipzig, das wieder ein wenig Hoffnung gebe, dass diese tierschutzwidrige Praxis doch noch beendet werden könne. Die Tierschutzstiftung „Vier Pfoten“ begrüßte ebenfalls den Gerichtsbeschluss und kritisierte gleichzeitig Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, weil dieser sich gegen ein gesetzliches Verbot des Kükentötens sperre.


Auch der von Schmidt favorisierten Lösung einer Geschlechtsbestimmung im Ei erteilte die Tierschutzorganisation eine Absage, weil sie die einseitige Zucht auf Hochleistungstiere manifestiere. Stattdessen sollte die Etablierung von Zweinutzungshühnern gefördert werden.

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