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CDU-Europaabgeordneter Jahr für Bindung der Flächenprämien an die Tierhaltung

Im Hinblick auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und die Diskussion um die Direktzahlungen hat sich der CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Jahr dafür ausgesprochen, dass die in Deutschland allein an die Fläche eines Betriebes geknüpften Beihilfen künftig auch an die Viehhaltung gebunden werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Hinblick auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und die Diskussion um die Direktzahlungen hat sich der CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Jahr dafür ausgesprochen, dass die in Deutschland allein an die Fläche eines Betriebes geknüpften Beihilfen künftig auch an die Viehhaltung gebunden werden. Dies würde dem Ziel von mehr Gemischtbetrieben Rechnung tragen, erklärte der Agrarpolitiker.


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Bisher sind laut Jahr die viehhaltenden Betriebe gegenüber den reinen Ackerbauern deutlich benachteiligt. Daher müsse es - neben der klassischen Flächenprämie - auch eine bestimmte Prämie je Großvieheinheit (GVE) geben, fordert der sächsische Europaabgeordnete. Gleichzeitig stellte er klar, dass die Tierhaltung natürlich auch an die Fläche gebunden sein müsse, um einen zu starken Viehbesatz zu vermeiden.


Der Überlegung der EU-Kommission, die Flächenprämie auf zwischen 60 000 Euro und 100 000 Euro jährlich zu kappen, erteilte Jahr eine klare Absage und bezeichnete diese Option als „Kampfansage“. Auch von einer Bindung der Flächenprämie an die Arbeitskraft, wie von der Kommission angedacht, hält der CDU-Politiker nichts. Dies sei äußerst innovationsfeindlich. „Etwas Ähnliches hatten wir bereits in der DDR und haben damit keine guten Erfahrungen gemacht“, so Jahr.


Unterdessen äußerte auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU) Kritik an den Vorstellungen der Europäischen Kommission zur GAP nach 2020. Die bekannt gewordenen Überlegungen reichten bei weitem nicht aus, um die Agrarförderung aus der Akzeptanzkrise zu holen und den hohen Mitteleinsatz für die GAP zu rechtfertigen, so der NABU.


Kaum thematisiert würden der Rückgang der Artenvielfalt und die Notwendigkeit, über die Agrarpolitik eine gezielte Finanzierung für die beiden EU-Naturschutzrichtlinien bereitzustellen. Der NABU bekräftigte seine Forderung nach einem eigenständigen Naturschutzfonds in Höhe von 15 Mrd Euro für die einkommenswirksame Honorierung von freiwilligen Maßnahmen der Landwirte.

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