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CETA: EU und Kanada einigen sich auf Handelsgericht

Beim Freihandelsabkommen Ceta haben sich die EU und Kanada jetzt über den lange umstrittenen Investorenschutz im gemeinsamen Handelsabkommen geeinigt. Um Einwänden von Kritikern zu begegnen, werde ein neues Handelsgericht geschaffen und damit für mehr Offenheit gesorgt, teilte Kommissarin Cecilia Malmström mit.

Lesezeit: 2 Minuten

Beim Freihandelsabkommen Ceta haben sich die EU und Kanada jetzt über den lange umstrittenen Investorenschutz im gemeinsamen Handelsabkommen geeinigt. Um Einwänden von Kritikern zu begegnen, werde ein neues Handelsgericht geschaffen und damit für mehr Offenheit gesorgt, zitiert Spiegel Online die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström mit.

 

Die Brüsseler Behörde trägt mit den Änderungen beim Investorenschutz der Kritik am bisherigen System der Streitschlichtung Rechnung und will die Akzeptanz für das geplante TTIP-Abkommen erhöhen. Bei Ceta lösen sich die Partner von dem herkömmlichen, wenig transparenten System privater Schiedsstellen. Kritiker bemängeln seit Langem weitreichende Klagemöglichkeiten für Konzerne.


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Alle wesentlichen Elemente einer geänderten Regelung seien in der endgültigen Fassung von Ceta enthalten, teilte die Kommission mit. "Das neue System wird wie ein internationales Gericht funktionieren, sodass Bürgerinnen und Bürger auf faire und objektive Urteile vertrauen können", sagte Malmström.


Streitfälle zwischen Investoren und Staaten sollen demnach künftig vor einem neuen Handelsgericht verhandelt und entschieden werden. Auch Berufungen sollen möglich sein. Die EU-Staaten und das EU-Parlament müssen dem Ceta-Vertrag noch zustimmen. Die EU-Kommission will im Frühjahr eine förmliche Entscheidung zu dem Abkommen treffen. Im Juni solle der Text dann an die 28 Mitgliedstaaten zur Billigung gehen. Ceta gilt als Blaupause für das umstrittene TTIP-Abkommen mit den USA.

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