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CSU fordert Lohnobergrenze bei Mindestlohndokumentationspflichten

Die CSU will weitere Vereinfachungen für die Landwirtschaft beim Mindestlohn. In einem Parteitagsbeschluss vom vorletzten Wochenende fordern die Christsozialen die Einführung einer Lohnobergrenze bei den Mindestlohndokumentationspflichten in der Landwirtschaft.

Lesezeit: 2 Minuten

Die CSU will weitere Vereinfachungen für die Landwirtschaft beim Mindestlohn. In einem Parteitagsbeschluss vom vorletzten Wochenende fordern die Christsozialen die Einführung einer Lohnobergrenze bei den Mindestlohndokumentationspflichten in der Landwirtschaft.


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Derzeit sei für alle Beschäftigten in der Landwirtschaft unabhängig von der Höhe des Einkommens eine umfangreiche Dokumentation der Arbeitsstunden durchzuführen, heißt es in dem Beschluss. Dies gelte auch für die Betriebsleiter selbst. Um den damit verbundenen bürokratischen Aufwand zu reduzieren, hält die CSU den Erlass einer Verordnung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Lohnobergrenze für unerlässlich.


Daneben machte sich die CSU auf ihrem Parteitag in München erneut für eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage in der Landwirtschaft stark. Aufgrund der starken Preis- und Ertragsschwankungen bedürfe es struktureller Lösungen, um die Liquiditätsfähigkeit der Betriebe abzusichern, so die Begründung. Ein eigenverantwortliches Risikomanagement sei dafür unerlässlich.


Diese Position wurde ebenso an die CSU-Landesgruppe im Bundestag überwiesen wie die von der Jungen Union Bayern eingebrachte Forderung, den Umbruchszeitpunkt beim Greening vom 15. Februar auf den 15. Januar vorzuverlegen. Hier hatte allerdings die Antragskommission auf eine Länderöffnungsklausel im Bundesrecht hingewiesen, nach der ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten ab dem 15. Januar umgebrochen werden dürften. Bayern mache von dieser Klausel bereits Gebrauch, stellte die Antragskommission fest.


Landwirtschaft unterliegt Arbeitnehmerentsendegesetz


Die CSU verweist in ihrem Beschluss auf die Vorschrift des Mindestlohngesetzes, derzufolge in allen schwarzarbeitsgefährdeten Branchen eine volle Dokumentationspflicht für Beschäftigte mit einem Bruttolohn von bis zu 2 000 Euro gelte. Zwar zähle die Landwirtschaft nicht zu den schwarzarbeitsgefährdeten Branchen. Dennoch unterliege sie strengeren Regeln und müsse bis Ende 2017 die Dokumentationspflichten ohne Lohnobergrenze anwenden.


Die Begründung dafür ist bekanntlich, dass für die Landwirtschaft in den kommenden beiden Jahren nicht das Mindestlohn-, sondern das Arbeitnehmerentsendegesetz gilt. Immerhin hat die CSU eigenen Angaben zufolge im Sommer dieses Jahres erreichen können, dass mitarbeitende Familienangehörige auf landwirtschaftlichen Betrieben nicht mehr einer schriftlichen Dokumentationspflicht ihrer Arbeitsstunden unterliegen.

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