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Chinas WTO-Klage gegen EU-Geflügelzölle wenig erfolgreich

China ist mit seiner Klage gegen die Einfuhrzollkontingente für Geflügelfleisch der Europäischen Union bei der Welthandelsorganisation (WTO) in weiten Teilen gescheitert. Wie die WTO mitteilte, bekam die Volksrepublik nur in zwei der insgesamt zehn vom Schiedsgericht beurteilten Klagepunkte Recht.

Lesezeit: 2 Minuten

China ist mit seiner Klage gegen die Einfuhrzollkontingente für Geflügelfleisch der Europäischen Union bei der Welthandelsorganisation (WTO) in weiten Teilen gescheitert. Wie die WTO mitteilte, bekam die Volksrepublik nur in zwei der insgesamt zehn vom Schiedsgericht beurteilten Klagepunkte Recht. Diese betreffen den eher unbedeutenden Handel mit haltbaren oder zubereitetem Fleisch beziehungsweise Schlachtnebenerzeugnissen von Enten, Gänsen und Perlhühnern. In diesem Bereich muss die EU ihre Verteilung der Zolltarifquoten zugunsten Chinas anpassen, nicht jedoch bei den weitaus wichtigeren Produkten Hähnchen- und Putenfleisch.


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Die Volksrepublik hatte 2015 bei der WTO gegen die EU-Einfuhrkontingente für Geflügelfleisch geklagt, weil diese zum allergrößten Teil für Brasilien und Thailand reserviert seien und damit chinesische Exporteure auf unfaire Weise benachteiligt würden. Die Zollermäßigungen hatte die EU 2006 und 2009 in zwei Schritten neu geordnet und dabei China nicht als „substanziellen Anbieter“ mit einer eigenen Quote bedacht.


Von 2002 bis 2008 war nämlich die Einfuhr von chinesischem Geflügelfleisch aus veterinärrechtlichen Gründen untersagt gewesen. Laut WTO kann China jedoch nur im Falle des Entenfleisches seinen Status als substanzieller Anbieter bei der Verteilung von Präferenzquoten geltend machen. In diesem Bereich sei die Einfuhr durch die Importsperre nachweislich zurückgegangen und danach auch wieder gestiegen. Dies hätte die EU nach den Vorgaben des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) berücksichtigen müssen, urteilte die WTO.


Das chinesische Handelsministerium rief die EU unmittelbar nach der Panelentscheidung dazu auf, die Handelshemmnisse bei der Einfuhr der entsprechenden Produkte „so bald wie möglich“ zu beseitigen. Die EU-Kommission zeigte sich in einer ersten Reaktion „recht zufrieden“ mit dem Urteil, das bestätige, dass die WTO-Verpflichtungen bei der Festsetzung von Zöllen und Tarifquoten für Geflügel eingehalten worden seien. Um das Gesamtergebnis und seine Auswirkungen beurteilen zu können, sei jedoch eine detailliertere Analyse notwendig.


Im vergangenen Jahr importierte die EU insgesamt 899 183 t Geflügelfleisch einschließlich Nebenerzeugnissen. Davon kamen 502 805 t oder fast 56 % aus Brasilien, 289 461 t beziehungsweise 32 % aus Thailand und 16 929 t oder 1,9 % aus China.

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