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DBV: Bestehende Regelungen im Baugesetzbuch reichen aus

Der DBV warnt vor einer Schwächung der derzeitigen Regelungen im Baugesetzbuch für landwirtschaftliche Bauten. Laut dem Verband droht gegenwärtig ein politischer Wettlauf einzusetzen, den § 35 des Baugesetzbuches zu ändern. Dieser Paragraph habe jedoch seit Jahrzehnten für die Bauernfamilien in Deutschland eine existenzielle Bedeutung.

Lesezeit: 2 Minuten

Der DBV warnt vor einer Schwächung der derzeitigen Regelungen im Baugesetzbuch für landwirtschaftliche Bauten. Laut dem Verband droht gegenwärtig ein politischer Wettlauf einzusetzen, den § 35 des Baugesetzbuches zu ändern. Dieser Paragraph habe jedoch seit Jahrzehnten für die Bauernfamilien in Deutschland eine existenzielle Bedeutung. Neue Vorgaben würden zunehmend an Platzgrenzen, auf immissionsschutzrechtliche Hürden und auch auf Ablehnung in der Bevölkerung stoßen, betont der DBV.

 

Der Verband weist darauf hin, dass das Baugesetzbuch den Landwirten alles andere als einen Freibrief zum Bauen ausstelle. Ein Landwirt könne im Außenbereich eines Dorfes nur dann einen Stall bauen, wenn dieses Stallgebäude nicht öffentlichen Belangen widersprechen würde. Zudem wurde vor etwa 10 Jahren diese Regelung im Baugesetz für solche landwirtschaftlichen Betriebe eingeschränkt, die nicht genügend Fläche zur Erzeugung des Futters für die eigenen Tiere hätten, die sogenannte gewerbliche Tierhaltung. Diese Betriebe dürften nur dann im Außenbereich bauen, wenn die Gemeinde die Bebauung nicht zuvor durch einen Flächenutzungsplan ausgeschlossen hat. Damit stünden ausreichende kommunale Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung, so der DBV.


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Dünge- und Umweltrecht mit den Bauern anpassen


Die Diskussion um das Baugesetzbuch sei umso unverständlicher, als dass das Baurecht nicht geeignet ist, um notwendigen Kreisläufe beim Einsatz von Wirtschaftsdüngern zu sichern, heißt es in der Erklärung weiter. Der einzige langfristig tragfähige Lösungsansatz liege in einer konsequenten Umsetzung des bestehenden Dünge- und Umweltrechts.

 

Der Bauernverband ruft Bund und Länder auf, dieses gemeinsam mit den Tierhaltern konsequent in der Praxis umzusetzen. Alle Nährstoffflüsse seien schon jetzt vollständig in die Bilanzierung einzubeziehen. Im Baugenehmigungsverfahren zugesicherte Verwertungsmöglichkeiten anfallender Wirtschaftsdünger müssten kontinuierlich erfüllt und kontrolliert werden. Und schließlich müsse für die Bundesländer die Möglichkeit eröffnet werden, in Regionen mit geringer Viehdichte Vereinfachungen bei der Anwendung des Dünge- und Umweltrechts und seiner Kontrolle zu erlassen. (ad)

 


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