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DBV fordert Züchterprivileg im EU-Patentrecht

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat seine Forderung bekräftigt, in der laufenden Novelle des EU-Patentrechts Spielräume zu erhalten, mit dem Züchter in der Bundesrepublik ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers und ohne Lizenzgebühren neue Sorten entwickeln können.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat seine Forderung bekräftigt, in der laufenden Novelle des EU-Patentrechts Spielräume zu erhalten, mit dem Züchter in der Bundesrepublik ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers und ohne Lizenzgebühren neue Sorten entwickeln können. Die derzeit gültige EU-Biopatentrichtlinie erlaubt nämlich im deutschen Patentgesetz ein solches Züchterprivileg sowie eine Haftungsfreistellung bei einem zufälligen Auskreuzen von patentgeschützten Pflanzen. Der DBV verlangt, diese Ausnahmemöglichkeiten auch in der geplanten Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen EU-Patentes zu erhalten. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass das deutsche Züchterprivileg von anderen EU-Mitgliedsstaaten sehr positiv wahrgenommen werde. „Deutschland wird als Vorreiter betrachtet“, so der DBV. Die Branchenvertreter begrüßten in diesem Zusammenhang ausdrücklich den kürzlich im Bundestag erarbeiteten Antrag zur Ablehnung von Biopatenten auf konventionell gezüchtete Tiere und Pflanzen. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, bei der Schaffung des einheitlichen EU-Patentes darauf zu drängen, die in der Biopatentrichtlinie gegebenen Möglichkeiten für eine nationale Ausgestaltung zu erhalten. Die Verhandlungen sind derzeit im Ministerrat blockiert, weil Deutschland und Frankreich sich über den Sitz eines neu zu schaffenden Patentgerichts streiten: Es geht um München oder Paris. Deshalb wurde auch eine für vergangene Woche angesetzte Abstimmung im Europaparlament kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Voraussichtlich dürfte das Votum jetzt im April stattfinden. (AgE)

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