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DBV kritisiert neue Gebietskategorien im Hochwasserschutzgesetz

Der Deutsche Bauernverband sieht Änderungsbedarf im Hochwasserschutzgesetz. Er kritisiert die Einführung einer neuen Kategorie von Hochwasserentstehungsgebieten. Auch die Bauvorschriften in Hochwassergebieten seien für die Landwirtschaft nicht umsetzbar.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Deutsche Bauernverband sieht Änderungsbedarf im Hochwasserschutzgesetz. Er kritisiert die Einführung einer neuen Kategorie von Hochwasserentstehungsgebieten. Auch die Bauvorschriften in Hochwassergebieten seien für die Landwirtschaft nicht umsetzbar.


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Der Umweltausschuss des Bundestages hat am Mittwoch eine Expertenanhörung zum geplanten Hochwasserschutzgesetz abgehalten. Der Deutsche Bauernverband (DBV) mahnte darin umfangreichen Änderungsbedarf im Gesetz aus Sicht der Landwirtschaft an. „Verbesserter Hochwasserschutz ist auch für die Landwirtschaft als unmittelbar Betroffene wichtig. Dieser darf aber nicht nur zu Lasten der Landwirtschaft umgesetzt werden“, sagte Steffen Pingen, Leiter des Fachbereichs Umwelt und ländlicher Raum des DBV in der Anhörung zum Hochwasserschutzgesetz im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages.


Kommunen sollten aus DBV Sicht stärker verpflichtet werden, geeignete technische Maßnahmen zu einem schadlosen Rückhalt anfallenden Niederschlagswassers von versiegelten Flächen zu verbessern. Die Landwirtschaft unterstütze Maßnahmen zum Hochwasserschutz, wenn hiermit gezielt Hochwasserschutz betrieben wird und nicht Ziele des Naturschutzes im Vordergrund stehen, so Pingen. Voraussetzung ist nach Aussage des DBV-Fachbereichsleiters aber, dass die Landwirte in alle Planungen einbezogen und entschädigt werden sowie beispielsweise Flächen in Hochwasserschutzpoldern weiter uneingeschränkt nutzbar bleiben.


Innerhalb der einzelnen Regelungen des Hochwasserschutzgesetzes beurteilte Pingen die neue Kategorie Hochwasserentstehungsgebiete kritisch. Die neue Kategorie für Hochwasserschutz sei kein geeignetes Instrument, um das angestrebte Ziel der Hochwasservermeidung zu erreichen. Starkregenereignisse lassen sich, wie Pingen sagte, nicht auf eine Gebietskategorie reduzieren und nicht mit Maßnahmen zur Steigerung der Versickerungsfähigkeit maßgeblich begegnen. Der Bundesrat habe bereits in seiner Stellungnahme die Streichung der Kategorie gefordert und ausgeführt, dass Vorbeugung vor Hochwasser bei Starkregen besser durch Regenwasserrückhaltmaßnahmen in Kommunen zu erreichen sei. Für besonders problematisch hält der DBV die geplante Gebietskategorie „Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, die von den Ländern auf Basis eines hundert- oder zweihundertjährigen Hochwassers ohne Berücksichtigung beispielsweise von Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deichen festgelegt werden soll.


Für die Landwirtschaft ist es nach Einschätzung von Pingen nicht hinnehmbar, auch in von Deichen geschützten Bereichen hochwassersicher zu bauen. Es sei weder möglich noch verhältnismäßig, hier Fahrsilos und Ställe hochwassersicher auszugestalten. Ferner sei das vorgesehene Vorkaufsrecht etwa für Gewässerränder und Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes zu weitreichend.


Zielführender ist nach Aussage von Pingen indes, kooperativ mit den Landwirten an Gewässern freiwillig Randstreifen zu bewirtschaften. Nachvollziehbar sei für den DBV zwar, dass in festgesetzten Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden dürfen. Unbegreiflich sei jedoch, vorhandene bauliche Anlagen wie zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebe in diesen Gebieten nicht erweitern zu dürfen. Denn die Zukunftsfähigkeit der Betriebe hänge auch davon ab, sich weiterentwickeln und Anforderungen des Tierwohls oder des Emissionsschutzes umsetzen zu können, gab Pingen zu bedenken.

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