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DBV nennt Milchbeschluss der Agrarminister populistisch

Der Milchbeschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) kommt beim Deutschen Bauernverband (DBV) nicht gut an. Statt einer Mengenbegrenzung der Milch fordert er kurzfristige, finanzielle Entlastungen für die Landwirte. Auch bei den Lieferverträgen warnt der DBV vor staatlichen Vorgaben.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Milchbeschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) kommt beim Deutschen Bauernverband (DBV) nicht gut an. Statt einer Mengenbegrenzung der Milch fordert er kurzfristige, finanzielle Entlastungen für die Landwirte. Auch bei den Lieferverträgen warnt der DBV vor staatlichen Vorgaben.


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Der DBV-Milchpräsident Udo Folgart kritisiert die Beschlüsse der AMK von vergangenem Freitag und bezeichnet die Androhung von einer entschädigungslosen staatlichen Milchmengenreduzierung als „populistisch“. Diese würde Hoffnungen wecken, die nicht erfüllt werden könnten, so Folgart weiter. „Der Kurs der zunehmenden Marktorientierung der Agrarpolitik wurde in den vergangenen Jahrzehnten von Politikern aller Couleur mitgestaltet und -getragen“, sagte Folgart. Die Politik könne angesichts der Marktkrise, die ihren Ursprung insbesondere in den weltweiten politischen und wirtschaftlichen Krisen habe, nicht eine 180-Grad-Wende vollziehen, so Folgart weiter.


Die Agrarminister der Länder hatten am Freitag die Milchbranche zu einer freiwilligen Begrenzung der Milchmenge bis zum Sommer aufgefordert. Sollte dies nicht geschehen, drohten sie eine zeitlich begrenzte, entschädigungslose, staatliche Begrenzung der Milchmenge sowie Sanktionen an. Die AMK forderte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt dazu auf, auf EU-Ebene dafür zu sorgen, dass dafür der § 221 der Gemeinsamen Marktordnung angewandt werde. Schmidt nahm die Aufforderung an, machte jedoch deutlich, dass er selbst davon nicht überzeugt ist.


Folgart plädiert nun an die Agrarminister, im Zuge der Milchkrise lieber die weiteren Maßnahmen, die die AMK am Freitag ebenfalls niederschrieb, zu verfolgen. Aus seiner Sicht gehören dazu ein erhöhter Bundeszuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung, die Nutzung nationaler Beihilfen für ein Liquiditätsprogramm sowie Entlastungen bei den Sozialabgaben und im Steuerbereich. Mittelfristig würden steuerliche Anreize zur einzelbetrieblichen Risikovorsorge sowie die Verbesserung der wettbewerbs- und kartellrechtlichen Instrumente von hoher Bedeutung nicht nur für die deutschen Milchbauern sein, so Folgart weiter.


Handlungsbedarf sieht der DBV allerdings bei der künftigen Gestaltung der Lieferbeziehungen zwischen den Erzeugern und ihren Molkereien. „Es bedarf hierbei einer besseren Abstimmung zu den Anlieferungsmengen sowie Elementen zur preislichen Absicherung. Staatliche Vorgaben können jedoch nicht zu befriedigenden Lösungen führen“, schränkte Folgart jedoch ein.


Die AMK hatte den Bund dazu aufgefordert, die rechtlichen Vorgaben für die Vertragsbeziehungen im Milchsektor zu ändern. Laut dem Abschlussprotokoll der AMK, sollen auf EU-Ebene die Ausnahmeregelungen für Genossenschaften und die freie Verhandelbarkeit aller Vertragsbestandteile gestrichen werden. „Verbindlich vereinbarte und konkrete Vertrags- und Lieferkonditionen zu Menge, Preis und Laufzeiten, wie auch von der Mehrzahl der Erzeuger gewünscht, werden als Beitrag zur Abmilderung künftiger Marktkrisen angesehen“, begründen die Agrarminister im Abschlussprotokoll.


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