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DRV lehnt rechtliche Eingriffe in Lieferbeziehungen ab

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) verteidigt die rechtlichen Freiheiten für Genossenschaften bei den Lieferbeziehungen zwischen Erzeugern und Molkereien. Die von der Agrarministerkonferenz geforderten Änderungen lehnt er ab. Einer Mengenbegrenzung attestiert der DRV eine geringe Wirkung.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) verteidigt die rechtlichen Freiheiten für Genossenschaften bei den Lieferbeziehungen zwischen Erzeugern und Molkereien. Die von der Agrarministerkonferenz geforderten Änderungen lehnt er ab. Einer Mengenbegrenzung attestiert der DRV eine geringe Wirkung.


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Freiwillige Vereinbarungen zur Mengenplanung, die entsprechende EU-Verordnungen mittlerweile ermöglichen, sieht der DRV skeptisch. Aus seiner Sicht haben sie im Hinblick auf eine angestrebte Marktstabilisierung „nur eine sehr geringe Wirkung“, teilt der DRV als Reaktion auf den Milchbeschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom Freitag mit. „Die Ankündigung der Prüfung und Umsetzung einer bei ausbleibender Angebotsreduktion zeitlich befristeten obligatorischen Mengenbegrenzung steht im deutlichen Widerspruch zum gleichzeitig von der Agrarministerkonferenz bestätigten Ausschluss einer Rückkehr zur Quotenregelung“, sagte DRV-Präsident Manfred Nüssel. Für ihn würde die Regelung „administrative Probleme“ mit sich bringen. Außerdem stellt Nüssel die dafür notwendigen Mehrheiten bei den EU-Mitgliedstaaten in Frage.


Auch das zweite Element des AMK Milchbeschlusses, die Änderung der Vorschriften für Lieferverträge findet beim DRV keine Zustimmung. „Rechtliche und externe Vorgaben zur Änderung der Lieferbeziehungen zwischen Erzeugern und Molkereien lehnt der DRV erneut entschieden ab“, heißt es. Der über das Genossenschaftsrecht bestehende Rechtsrahmen biete ausreichende Gestaltungsmöglichkeiten, über deren Nutzung die Mitglieder in den Molkereigenossenschaften selbst entscheiden würden. Des Weiteren verteidigt der DRV die bestehende Ausnahmeregelung, nach der Genossenschaften von einer möglichen Vertragspflicht ausgenommen werden. Diese müsse „uneingeschränkt fortbestehen“, so der DRV.


Die AMK hatte den Bund dazu aufgefordert, die rechtlichen Vorgaben für die Vertragsbeziehungen im Milchsektor zu ändern. Laut dem Abschlussprotokoll der AMK, sollen auf EU-Ebene die Ausnahmeregelungen für Genossenschaften und die freie Verhandelbarkeit aller Vertragsbestandteile gestrichen werden. „Verbindlich vereinbarte und konkrete Vertrags- und Lieferkonditionen zu Menge, Preis und Laufzeiten, wie auch von der Mehrzahl der Erzeuger gewünscht, werden als Beitrag zur Abmilderung künftiger Marktkrisen angesehen“, begründen die Agrarminister im Abschlussprotokoll.


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