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DRV gegen Prämienkappung ab bestimmter Summe

Die EU-Kommission bringt erneut die Option einer verpflichtenden Kappung der Direktzahlungen für große Betriebe ins Spiel, um so zu einer „gerechteren“ Verteilung der Zahlungen zu kommen. Das lehnt der DRV ab. Die historisch bedingt sehr unterschiedlichen Betriebsstrukturen in der EU müssten berücksichtigt werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission bringt erneut die Option einer verpflichtenden Kappung der Direktzahlungen für große Betriebe ins Spiel, um so zu einer „gerechteren“ Verteilung der Zahlungen zu kommen. Dabei merkt die Behörde an, dass ein solcher Politikansatz insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Verluste von Arbeitsplätzen gründlich zu prüfen ist.


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Der DRV lehnt eine verpflichtende Kappung oder Degression der Direktzahlungen aber auf EU-Ebene komplett ab. Die vielfach historisch bedingt sehr unterschiedlichen Betriebsstrukturen in den EU-Mitgliedstaaten müssten in diesem Zusammenhang ausreichend berücksichtigt werden können, hieß es am Donnerstag auf der Hauptversammlung des DRV in Berlin.


Gleichzeitig unterstreicht der DRV, dass die als Mehrfamilienbetriebe geführten Agrargenossenschaften in Ostdeutschland ggf. durch einen solchen Politikansatz nicht einseitig benachteiligt werden dürfen. Sowohl deren Mitgliederstruktur als auch deren wichtige wirtschaftliche und soziale Rolle in ländlichen Räumen müssten berücksichtigt werden. Die Agrargenossenschaften stellten wichtige Arbeitsplätze in den vielfach strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands zur Verfügung.


Mehr Ausgestaltungsmöglichkeiten


Die EU-Kommission schlägt zudem ein neues Umsetzungsmodell für den Bereich der Direktzahlungen vor, das den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten deutlich mehr Verantwortung bei der Wahl der Durchführung der GAP-Maßnahmen und deren Kontrolle zuordnet.


Ziele in der Umwelt- und Klimapolitik sollen zentral auf Gemeinschaftsebene festgelegt werden. Die Auswahl und Kontrolle der zu deren Erreichung erforderlichen GAP-Maßnahmen würden aber mit dem Ziel einer stärker ergebnisorientierten Politik bei den Mitgliedstaaten bzw. Regionen liegen. Diese müssen vorab entsprechende „Strategische Pläne“ erstellen, die dann von der EU-Kommission genehmigt werden.


Der DRV hält zwar grundsätzlich mehr Flexibilität bei der Durchführung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen für sinnvoll, um so den unterschiedlichen Gegebenheiten in den EU-Ländern Rechnung zu tragen. Gleichzeitig warnt der Verband davor, dass ein solch stärker maßgeschneiderter Ansatz nicht zu Verzerrungen im Wettbewerb auf dem EU-Binnenmarkt führen darf.


Bereits heute gebe es zum Teil deutliche Unterschiede in der Förderpolitik, so z. B. bei der Entkopplung der Direktzahlungen. Während Deutschland diese vollständig von der Produktion entkoppelt hat, wendet ein Teil der Mitgliedstaaten weiterhin gekoppelte Zahlungen an, wodurch sich negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsgleichheit innerhalb der EU ergeben, erklärt der Raiffeisenverband weiter.


Um entsprechende Befürchtungen auszuräumen, müsse die EU-Kommission ihre Überlegungen zu der neuen „Grünen Architektur“ weiter konkretisieren. Der Erhalt eines klaren, verpflichtenden gemeinschaftlichen Rahmens erscheint aus Sicht des DRV essentiell, um insbesondere die Gleichwertigkeit der nationalen Strategiepläne zur Erzielung der EU-Umwelt- und Klimaziele sicherzustellen. Dies gilt im Besonderen vor dem Hintergrund des föderalen Modells in Deutschland. Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass die Umsetzung des neuen GAP-Modells tatsächlich, wie von der EU-Kommission angestrebt, zu Vereinfachungen der vielfach sehr komplexen GAP-Maßnahmen führt.


Künftige Ausgestaltung der Gemeinsamen Marktorganisation


Überrascht zeigt sich der DRV, dass die Mitteilung der EU-Kommission zur Zukunft der GAP keine Aussagen zur Zukunft der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) enthält. Der DRV geht daher davon aus, dass diese im Wesentlichen unverändert fortgeführt werden soll. Der Erhalt der bestehenden Instrumente des Sicherheitsnetzes (Öffentliche Intervention, Private Lagerhaltung) scheint vor dem Hintergrund der zu beobachtenden verstärkten Marktvolatilitäten, vor allem im Milchsektor, geboten. Sie können dazu beitragen, bei Marktkrisen einen extremen Preisverfall abzufedern. Desgleichen unterstreicht der DRV die Notwendigkeit, innerhalb der GMO die speziellen Förderinstrumente insbesondere für die anerkannten Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse fortzuführen.

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