Nicht zuletzt wegen des heftigen Widerstands von Kleinbetrieben und Oppositionspolitikern ist die dänische Regierung von ihrem Plan abgerückt, die Bagatellgrenze für die Gewährung von Agrarbeihilfen auf 5 ha anzuheben.
Wie das Kopenhagener Landwirtschaftsministerium mitteilte, wird es im Zuge der Umsetzung der Agrarreform ab dem 1. Januar 2015 bei der bisherigen Mindestgrenze von 2 ha bleiben, ab der landwirtschaftliche Betriebe Anspruch auf Direktbeihilfen haben. Für Ökobetriebe besteht dieser Anspruch laut Agrarressort bereits ab 0,3 ha bewirtschafteter Fläche.
Nach Einschätzung von Landwirtschaftsminister Dan Jørgensen haben die beteiligten Branchenvertreter und Parteien mit der Beibehaltung der bestehenden Grenze eine vertretbare Lösung gefunden. Der Erhalt der Förderfähigkeit von Flächen zwischen 2 ha und 5 ha unterstütze gerade die Unternehmen, die besonders wichtig für regionale Wirtschaftskreisläufe seien.
Der Vizepräsident des Dachverbandes der dänischen Agrar- und Ernährungswirtschaft (L&F), Lone Andersen, lobte den Kompromiss als wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der kleinstrukturierten Landwirtschaft, die ihrerseits unverzichtbar sei für den Naturschutz und den Erhalt der Biodiversität in Dänemark.