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Dafür werden die umgeschichteten Agrarprämien eingesetzt

Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, der Bundesregierung eine Umschichtung von 6 % der Direktzahlungen statt wie bisher 4,5 % von der ersten in die zweite Säule zu empfehlen. Das Problem: Bei der Agrarreform 2013 hat die Politik den Bauern versprochen, dass die Prämien bis 2020 sicher sind.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, der Bundesregierung eine Umschichtung von 6 % der Direktzahlungen statt wie bisher 4,5 % von der ersten in die zweite Säule zu empfehlen. Das Problem: Bei der Agrarreform 2013 hat die Politik den Bauern versprochen, dass die Prämien bis 2020 sicher sind. Sollte die Umschichtung durchkommen, müssen die Landwirte also weitere Umweltmaßnahmen erfüllen, um das gleiche Ausgleichsgeld vom Staat zu erhalten.


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Wofür die bisher umgeschichteten Mittel aus der 1. Säule eingesetzt wurden, verrät der aktuelle DBV-Situationsbericht; darin heißt es noch:


Die Umschichtungsmittel werden nach dem Beschluss der Agrarminister vom November 2013 für Maßnahmen in der Landwirtschaft eingesetzt, z.B. für die Stärkung von Grünlandstandorten, zur Förderung natürlich benachteiligter Gebiete (24 Prozent über alle Länderprogramme), Agrarumweltund Klimaschutzmaßnahmen (41 Prozent), Ökolandbau (13 Prozent) und tiergerechte Haltungsverfahren (4 Prozent).




Auch andere EU-Fonds unterstützen die ländlichen Räume


Zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI) zählen neben dem ELER der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Kohäsionsfonds (KF) sowie der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Ziele der ESI-Fonds sind die Förderung der strukturellen Entwicklung benachteiligter Regionen und der Anpassungsfähigkeit an den wirtschaftlichen Wandel. Besonders die Mittel des EFRE kommen zu einem großen Teil auch ländlichen Räumen zugute.


Die nach Deutschland fließenden Mittel aus dem EFRE und dem ESF gehen in der laufenden Förderperiode 2014-2020 allerdings stark zurück. Mit zusammen 19,2 Milliarden Euro fließen 27 Prozent weniger EU-Mittel nach Deutschland (Förderperiode 2007-2013 26,3 Milliarden Euro).


Im Vergleich dazu ist der Rückgang der ELER-Mittel von 9,1 auf 8,3 Milliarden Euro vergleichsweise gering (- 9 Prozent) und wird durch die Umschichtung der Mittel aus der ersten Säule mehr als aufgefangen. 9,4 Milliarden Euro EU-Mittel für die ländliche Entwicklung in der laufenden Förderperiode sind gut 4 Prozent mehr als in der Förderperiode 2007-2013.



1.005 Millionen Euro Bundesund Ländermittel für die GAK 2016


Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) stellt der Bund 2016 618 Millionen Euro bereit. Gemeinsam mit den komplementären Mitteln der Bundesländer ergibt sich daraus ein Fördervolumen von 1.005 Millionen Euro. Bund und Länder teilen sich die Ausgaben im Verhältnis 60 zu 40 (Küstenschutz 70 zu 30). Aus Sicht der Landwirtschaft haben die einzelbetrieblichen Maßnahmen einen besonders hohen Stellenwert, darunter insbesondere die Agrarinvestitionsförderung, die Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete.


GAK-Förderspektrum erweitert


Mit der in 2016 beschlossenen Erweiterung des GAK-Förderspektrums sollen insbesondere die Maßnahmen im Bereich der Integrierten Ländlichen Entwicklung ergänzt und gestärkt werden. Zu den neuen Maßnahmen gehören vor allem die Förderung von nicht-landwirtschaftlichen Kleinstunternehmen (bis 10 Mitarbeiter, bis 2 Millionen Jahresumsatz) sowie die Umnutzung dörflicher Bausubstanz. Neu ist auch die Förderung des investiven Naturschutzes.


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