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Das Amt stellt klar: Keine Hygienemängel bei Landsberger Wurstspezialitäten!

Nach einer Veröffentlichung angeblicher Hygienemängel in der Wurstfabrik "Landsberger Wurstspezialitäten GmbH Co KG" (Zur Mühlen Gruppe/Tönnies) durch die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch kam deutliche Kritik am Landratsamt Landsberg am Lech auf.

Lesezeit: 4 Minuten

Nach einer Veröffentlichung angeblicher Hygienemängel in der Wurstfabrik "Landsberger Wurstspezialitäten GmbH Co KG" (Zur Mühlen Gruppe/Tönnies) durch die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch kam deutliche Kritik am Landratsamt Landsberg am Lech auf.



Zur Erinnerung: Foodwatch kam nach Sichtung interner Protokolle von behördlichen Hygienekontrollen zu dem Schluss, dass die Prüfer bei 41 Überprüfungen zwischen Oktober 2017 und Februar 2018 immer wieder Verstöße gegen Hygienevorschriften beanstandet hätten. Das Landratsamt habe dies jedoch nicht der Öffentlichkeit mitgeteilt und auch keine Strafen erlassen, so der Vorwurf. top agrar online hat nachgefragt, was an den Vorwürfen dran ist.


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Kontrollen finden ständig statt



Hierzu erklärt das Landratsamt, dass das Kontrollintervall auf Grundlage von gesetzlichen Vorgaben (AVV Rüb) festgelegt sei. Demnach gebe es Vollkontrollen im Unternehmen in dreimonatigem Turnus, so auch im Betrieb Landsberger Wurstspezialitäten GmbH Co KG. Diese seien aufgrund der Größe des Unternehmens auf mehrere einzelne Teilkontrollen verteilt worden.



Vor Ort hätten sich erfahrene amtliche Tierärzte unangekündigt mehrmals pro Woche die mehr als 150 Räume angeschaut. So habe man wesentlich bessere Kenntnisse über die Betriebsabläufe sowie Personal-, Rohwaren- sowie Produktströme erlangen können, heißt es weiter. Wenn etwas nicht in Ordnung war, hätten die Prüfer dies direkt angeprochen. Die Werksmitarbeiter hätten dies dann auch direkt umgesetzt, wie z.B. die Reinigung von Maschinen etc. vor Produktionsbeginn.



Durchschnittlich würden monatlich ca. acht Teilkontrollen im Betrieb durchgeführt. Insgesamt zeige die Zahl der Kontrollen, dass regelmäßig und engmaschig kontrolliert wurde, erklärt das Amt.



Der Betrieb verfügt demnach über einen als gut zu beurteilenden Hygienestatus. Dies sei auch in der hohen Kontrollfrequenz der amtlichen Überwachung begründet. Der bauliche Zustand des Betriebes sei ebenfalls gut.



Der amtliche Tierarzt habe auch regelmäßig mündliche Belehrungen durchgeführt, in deren Folge die Mängel durch den Betrieb umgehend abgestellt wurden. Weitergehende Maßnahmen seien hinsichtlich der seitens des amtlichen Tierarztes festgestellten Mängel nicht notwendig, da es sich in der Regel um geringfügige Mängel gehandelt habe, so das Amt in seiner Antwort weiter.



Bei gravierenden Mängeln oder wiederholten Verstößen an Rohwaren oder Zutaten würden Verwarnungen ausgesprochen und Bußgelder verhängt. Dies sei bei den festgestellten Mängeln nicht der Fall gewesen.



Behörde war nicht zur Information der Öffentlichkeit berechtigt



Foodwatch behauptet, dass das Landratsamt die negativen Berichte unter den Tisch gekehrt habe. Dem widerspricht die Behörde gegenüber top agrar vehement: So sei sie nach eigener Aussage zu keiner Zeit berechtigt gewesen, die Öffentlichkeit zu informieren. "Grundsätzlich sind die Behörden verpflichtet, nach §40 LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) zu informieren. Diese Information muss erfolgen, wenn ekelerregende Lebensmittel in Verkehr gelangen könnten oder Gesundheitsgefahren bestehen. Das war nicht der Fall.



Überdies ist darauf hinzuweisen, dass § 40 Abs. 1a LFGB, der ebenfalls Informationsmodalitäten regelt, vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21.03.2018 (1 BvF 1/13) für verfassungswidrig erklärt wurde", schreibt das Amt.



Thema Hygienestatus



Und weiter heißt es: "Der Betrieb Landsberger Wurstspezialitäten GmbH & Co. KG ist ein Großhersteller von Fleischerzeugnissen, das Betriebsgebäude verfügt über mehr als 150 Räume, welche sich zum Teil auf Flächen von mehr als 100 m² erstrecken und mit einer entsprechenden Großzahl an Herstellungsmaschinen etc. bestückt sind. Trotz des allgemein guten Hygienestandards im Betrieb wird so schnell klar, dass es im Rahmen der amtlichen Überwachung regelmäßig zu geringfügigen Beanstandungen kommen kann. Diese wurden in der Regel auch zeitnah durch den Betrieb abgestellt.


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top agrar meint:Schaut man sich die Aussagen des Amtes sowie die ausführliche Stellungnahme der Firma Tönnies an, so wird relativ schnell klar, dass es sich bei der Pressemitteilung von Foodwatch um eine gezielte Kampagne handeln dürfte, um die Fleischverarbeitung schlecht zu reden.


Bei den allgemeinen Medien hat das funktioniert, es war von einem neuen Ekel- oder Fleischskandal die Rede. Insbesondere Renate Künast von den Grünen hat erste Meldungen hierzu früh aufgegriffen und in einer eigenen Pressemitteilung von einem „handfesten Skandal“ gesprochen, den Foodwatch "aufgedeckt" habe. Die Lehre daraus: Man muss heute alles hinterfragen und alle Seiten in Ruhe anhören, um sich ein Urteil zu bilden.

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