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„Das Grundwasser-Messnetz ist besser geworden!“

Wir haben über unseren Beitrag zum Nitratbericht intensiv mit Prof. Dr. Friedhelm Taube diskutiert und halten folgende Ergänzungen für notwendig, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Welches Messnetz ist richtig? Der Nitratbericht bezieht sich auf die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie von 1991.

Lesezeit: 3 Minuten

Wir haben über unseren Beitrag zum Nitratbericht intensiv mit Prof. Dr. Friedhelm Taube diskutiert und halten folgende Ergänzungen für notwendig, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.


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Dieser Bericht stammt ausder neuen top agrar 4/2017. Mehr zum Abo...


1. Welches Messnetz ist richtig?


Der Nitratbericht bezieht sich auf die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie von 1991. Dazu wurde 1996 das sogenannte Belastungsnetz mit 182 (heute noch 162) Messstellen in landwirtschaftlichen Intensivregionen etabliert. Auf dessen Basis wurde der EU-Kommission alle vier Jahre Bericht erstattet, wie sich die Nitratbelastung in den landwirtschaftlich belasteten Gebieten verändert hat.


Auf Basis dieses Belastungsnetzes überschritten über 50 % der Messstellen den zulässigen Nitratgrenzwert von 50 mg/l Grundwasser. Dieser Wert ist nach oben verzerrt, weil das Belastungsnetz nicht repräsentativ für die landwirtschaftliche Bodennutzung in Deutschland ist.


In der Folge ist das Messnetz vor zwei Jahren auf berechtigte Intervention des Deutschen Bauernverbandes auf etwa 700 Messstellen erweitert worden. Dabei handelt es sich neben den alten Messstellen des Belastungsnetzes um den Teil der Messstellen des Messnetzes der Europäischen Umweltagentur (EUA), die unter landwirtschaftlich genutzten Flächen liegen (Teilmessnetz Landwirtschaft/EU-Nitratmessnetz).


Diese 700 Messstellen sollen nun weitgehend repräsentativ für die landwirtschaftliche Bodennutzung in Deutschland und damit die korrekte Grundlage für die Messung der Nitratbelastung durch die Landwirtschaft gemäß der Nitratrichtlinie der EU sein. Es war hingegen nie das Ziel, anhand dieser 700 Messstellen die Belastung aller deutschen Grundwasserkörper darzustellen.


Nach den Ergebnissen dieses Messnetzes wird nur noch bei 28 % der Brunnen der zulässige Grenzwert von 50 mg Nitrat/l überschritten. Das sind erheblich weniger als bei dem alten, nicht tauglichen Messnetz.

Um gegenüber der EU-Kommission zu dokumentieren, ob es mit dem neuen Messnetz eine Verbesserung gegenüber dem Nitratbericht 2012 gegeben hat, wurde dieses Messnetz dann auch auf die Datenauswertung 2012 übertragen und verglichen, ob es für diese 700 Brunnen von 2012 bis 2016 eine signifikante Reduktion der Werte gibt.


Ergebnis:  Es hat bislang keine Verbesserung der Nitratwerte im Zeitablauf gegeben. Entsprechend stehen Bund und Länder weiter unter Druck, Maßnahmen zu ergreifen. Eine ist die neue Düngeverordnung, die voraussichtlich am 31.03.2017 vom Bundesrat verabschiedet wird. Bei uns ist die Düngeverordnung direkt an die Umsetzung der Nitratrichtlinie gekoppelt – Düngerecht ist also auch Wasserrecht.


Das gesamte Messnetz der EUA mit seinen 1 207 Messstellen ist kein relevantes Messnetz für die Umsetzung der Nitratrichtlinie, weil es über 500 Messstellen enthält, die nicht unter landwirtschaftlichen Flächen liegen. Nach diesem Messnetz liegen noch 18 % der Brunnen über dem zulässigen Grenzwert von 50 mg/l.


2. Wie ist der Zusammenhang zwischen Viehbesatz und Nitrat?


Die Aussage, dass es zwischen N-Bilanzüberschüssen und dem Anteil der Messstellen mit über 50 mg/l Nitrat keinen Zusammenhang gibt, ist zwar statistisch richtig, berücksichtigt aber nicht die unterschiedlichen klimatischen und geologischen Gegebenheiten in Deutschland.


In Regionen mit geringen Niederschlägen wie z. B. dem Thüringer Becken kann es zu einer Nitratanreicherung im Oberflächenwasser kommen. Diese ist aufgrund der geringen Sickerung aber ein kleineres Problem, weil dann kaum Nitrat im Grundwasser ankommt.


Das ist in der norddeutschen Tiefebene ganz anders. Hier gehen erhebliche Anteile der N-Überschüsse ins Grundwasser. Betriebe mit intensiver Viehhaltung haben dabei aufgrund ihrer höheren N-Überschüsse ein größeres Gefährdungspotenzial als Ackerbaubetriebe, die unter vergleichbaren Standortbedingungen wirtschaften.


3. Was kommt „draußen“ an?


Sowohl in der Landwirtschaft als auch in der nichtlandwirtschaftlichen Öffentlichkeit werden die verschiedenen Daten- und Rechtsgrundlagen sowie die unterschiedlichen Messnetze und deren Ergebnisse munter vermischt. Je nach politischem Kalkül werden Schlussfolgerungen gezogen, die nicht immer sachgerecht sind. Das schafft bei den Landwirten Verunsicherung und hilft nicht bei der Lösung des Problems.

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