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Das Hilfspaket könnte an den Ländern doch noch scheitern

Das Hilfspaket für die Landwirtschaft könnte auf den letzten Metern doch noch scheitern. Die Finanzminister der Länder fühlen sich übergangen. Sie befürchten Mindereinnahmen durch die geplante Gewinnglättung bei der Einkommenssteuer.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Hilfspaket für die Landwirtschaft könnte auf den letzten Metern doch noch scheitern. Die Finanzminister der Länder fühlen sich übergangen. Sie befürchten Mindereinnahmen durch die geplante Gewinnglättung bei der Einkommenssteuer.


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Eigentlich sollte die Beratung des Bundestages über das Hilfspaket für die Landwirtschaft nur noch Formsache sein. Das Bundeskabinett hatte das Paket von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in dieser Woche verabschiedet. Nun könnten die Länder noch einen Strich durch die Rechnung machen. Nach Informationen des SPD-Agrarsprechers im Bundestag, Wilhelm Priesmeier, überlegen einige Länder im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen.


Länderfinanzminister kritisieren Gewinnglättung


Die Finanzminister der Länder stoßen sich vor allem an den Änderungen im Einkommenssteuergesetz zur Gewinnglättung. Sie befürchten Mindereinnahmen, denn von den 50 Mio. Euro Steuerausfällen, welche die von Schmidt geplante Gewinnglättung verursacht, entfallen rund ein Drittel auf die Länder und Gemeinden. Außerdem fühlen sich die Länderfinanzminister bei der Entscheidung für die Gewinnglättung übergangen. Ein weiterer Punkt sind beihilfe- und verfassungsrechtliche Bedenken, die den eingeräumten Sonderstatus der Landwirtschaft gegenüber anderen Wirtschaftszweigen betreffen. Diese wären vom Bundeslandwirtschaftsministerium bisher nicht ausreichend ausgeräumt worden, so Priesmeier. Im Gesetz sind die Risiken, die der Klimawandel für die Landwirtschaft birgt, als Begründung für die Sonderrolle angeführt. Aus Sicht der Finanzminister reicht das nicht aus, da so auch die Touristikbranche oder das Handwerk, die ebenfalls witterungsabhängige Berufe ausübten, eine Gewinnglättung fordern könnten. Die Regelung könnte dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, so die Argumentation.


Gegenwind aus Ostdeutschland und den Stadtstaaten


In den ostdeutschen Bundesländern ist die Begeisterung für die Gewinnglättung ohnehin wenig ausgeprägt. Dort sind viele landwirtschaftliche Betriebe als GmbH oder Genossenschaft organisiert, welche bei der Gewinnglättung aus dem BMEL unberücksichtigt bleiben, weil diese Körperschaftssteuer und keine Einkommenssteuer zahlen. Auch die Stadtstaaten sehen laut Priesmeier keinen Grund, warum sie auf Steuereinnahmen zugunsten der Landwirtschaft verzichten sollten.


Priesmeier fordert Milchprogramm alleine durch zu bringen


„Nun rächt sich, dass die Gelder für das Hilfsprogramm aus Brüssel an die Änderungen im Einkommenssteuergesetz gekoppelt wurden“, sagt Priesmeier. Es sei zu befürchten, dass das Gesetz nicht mehr 2016 verabschiedet werden könne und die Landwirte weiter auf das Maßnahmenpaket warten müssten. Außerdem würde damit das wirtschaftlich so erfolgreiche Jahr 2014 aus der Gewinnglättung herausfallen. In Anbetracht der Krisenjahre 2015/16 würde damit die letzte Legitimität für die Änderungen im Einkommensteuergesetz wegfallen. Damit dieses Jahr noch irgendwelche Maßnahmen greifen könnten, plädiert Priesmeier dafür, das Milchmengendisziplinprogramm von den Änderungen im Einkommenssteuergesetz zu entkoppeln und dieses allein durch den Bundestag zu bringen. „Andernfalls wird der Bundeslandwirtschaftsminister mit diesem Programm krachend gegen die Wand fahren“, prognostiziert Priesmeier.


Hilfspaket ist Antwort auf die Milchkrise


Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch das Hilfspaket für die Landwirtschaft abgesegnet. Es setzt die im Juli 2016 von der EU verabschiedeten Hilfsmaßnahmen in Deutschland um. Die Bundesregierung steckt sämtliche EU-Gelder in ein Milchmengendisziplinprogramm und verdoppelt diese auf 116 Mio. Euro. Zweiter Teil des Paketes ist die von Deutschland aufgesetzte Gewinnglättung bei der Einkommenssteuer, für welche das BMEL rund 50 Mio. €/Jahr veranschlagt. Dritter Punkt ist ein Bürgschaftsprogramm, für das die Bundesregierung Ausfallgarantien bis zu einer Höhe von 150 Mio. € vorhalten will. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD hatten sich im Vorfeld der Kabinettsentscheidung auf diesen Kompromiss geeinigt.

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