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Das antiquierte Grundstückverkehrsgesetz endlich neu regeln

Endlich kommt Bewegung in die Diskussion um die Agrargesellschaften. Zwei Juristen haben ein Gutachten vorgelegt, in dem sie Möglichkeiten ausloten, wie der Gesetzgeber „unerwünschte Konzentrationen“ bei landwirtschaftlichen Betrieben bzw. Flächen vermeiden kann. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass sich etwas machen lässt

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Kommentar von Anselm Richard, Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe:


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Endlich kommt Bewegung in die Diskussion um die Agrargesellschaften. Zwei Juristen haben ein Gutachten vorgelegt, in dem sie Möglichkeiten ausloten, wie der Gesetzgeber „unerwünschte Konzentrationen“ bei landwirtschaftlichen Betrieben bzw. Flächen vermeiden kann. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass sich etwas machen lässt. Eine gute Nachricht.


Hintergrund der Diskussion: Seitdem Landwirtschaft nicht mehr ausschließlich von Einzelunternehmern und ihren Familien betrieben wird, sondern auch von Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG), laufen die Schutzvorschriften des antiquierten Grundstückverkehrsgesetzes oft ins Leere. Die „ungesunde Verteilung von Grund und Boden“ wurde früher durch die Untersagung  bestimmter Grundstückskäufe verhindert – mehr oder weniger wirksam. Doch spätestens seit der Wiedervereinigung ist alles anders.



Viele LPG-Nachfolgebetriebe sind nicht nur sehr groß, sondern auch anders organisiert. So gibt es die echten „Mehrfamilienbetriebe“, in denen eine überschaubare Zahl von Eigentümern gemeinsam und arbeitsteilig Ackerbau und Tierhaltung betreibt. Im Westen läuft das Modell oft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ganz anders sieht es aber mit den Kapitalgesellschaften aus, deren Gesellschafter oder Aktionäre oft gar nicht aktiv in die Bewirtschaftung eingebunden sind. Hier geht es meist nicht um Landwirtschaft an sich, sondern um Kapitalanlage. Gleichzeitig werden klassischen Landwirtschaftsbetrieben die Flächen entzogen.



Problematisch ist vor allem, dass die ohnehin eher stumpfen Waffen des Grundstückverkehrsgesetzes nicht wirken. Reine Anteilskäufe, Fachleute nennen das neudeutsch „share deal“, werden nicht erfasst. Und so können reiche Mit­bürger, institutionelle Kapitalanleger und Spekulanten ungehindert durch die Hintertür zu Großgrundbesitzern werden. Für die Bauern ein Ärgernis, für die Volkswirtschaft von Nachteil.



Jetzt sind der Bund und die Bundesländer am Zug. Die Gutachter schlagen vor, Anteilsverkäufe erlaubnispflichtig zu machen und bei Verstößen empfindliche Geldbußen zu verhängen. Tatsächlich muss viel mehr und viel detaillierter geregelt werden. Aber es wird Zeit, dass dieses Thema angepackt wird. Möglicherweise das erste Regelwerk seit Langem, das vielen Bauern und ihren Betrieben Erleichterung bringt statt ihnen Fesseln anzulegen.

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