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„Das neue Ökorecht stärkt die Biobauern!“

Fast vier Jahre wurde erbittert über die neue EU-Ökoverordnung gestritten. Mitte April wird sie vom Europäischen Parlament endgültig verabschiedet. Martin Häusling zieht im Interview mit top agrar Bilanz.

Lesezeit: 4 Minuten

Fast vier Jahre wurde erbittert über die neue EU-Ökoverordnung gestritten. Mitte April wird sie vom Europäischen Parlament endgültig verabschiedet. Martin Häusling zieht im Gespräch mit top agrar-Chefredakteur Dr. Schulze Pals Bilanz. Aus der neuen top agrar 4/2018:


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Welche Verbesserungen bringt das neue EU-Recht für die deutschen Ökobauern?


Häusling: Sie sorgt für einheitliche Import-Regeln und schützt damit die heimischen Biobauern vor Wettbewerbsverzerrungen. Sie schafft verbindliche EU-Produktionsstandards. Und sie beseitigt die rechtlichen Unklarheiten der aktuellen Verordnung.


Der damalige Minister Schmidt hat sich trotzdem nur enthalten. Zu Recht?


Häusling: Nein. Wir haben gemeinsam viele Verbesserungen erreicht. Deutschland hätte daher zustimmen können. Ich habe den Eindruck, hier hat sich der Minister zu stark von den deutschen Ökoverbänden leiten lassen.


Trotzdem hat Sie der Minister für Ihre Arbeit gelobt. War das ein vergiftetes Lob?


Häusling: Das will ich nicht unterstellen. Vielleicht wollten es die Verbände so verstehen?


Die Verbände kritisieren u. a. die Umstellung auf die Ergebniskontrolle.


Häusling: Das lese ich aus der neuen Verordnung nicht heraus. Die Prozesskontrolle ist weiterhin wichtig. In der Verordnung steht nur, dass die Mitgliedstaaten bei Verunreinigungen angemessene Maßnahmen ergreifen müssen.


Wie definieren Sie angemessen?


Häusling: Alles das zu tun, was auf Biobetriebsebene möglich ist, um Verunreinigungen zu vermeiden.


Wie können sich Ökolandwirte zum Beispiel vor Abdrift schützen?


Häusling: Der konventionelle Nachbar muss sicherstellen, dass der Ökonachbar nicht mit seinen Pflanzenschutzmitteln belastet wird. Sonst muss er haften.


Und wenn es sich um Rückstände handelt, die sich im Boden etc. angereichert haben?


Häusling: Oder aus Fernabdrift stammen. Dann ist der Staat verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. Er kann z. B. strengere Vorgaben für die Ausbringung erlassen oder den Wirkstoff verbieten. Das ist aber nicht verpflichtend.


Stehen die Ökobauern damit nicht juristisch und finanziell im Regen?


Häusling: Das ist doch heute nicht anders. Das neue Recht wird die Lage verbessern, weil es künftig bei Verunreinigungen eine amtliche Untersuchung gibt. Die Kontrollstelle muss untersuchen, woher die Verunreinigung stammt. Mit diesem Nachweis ist es für die Biobauern leichter, Schadenersatz zu fordern. Genauso lassen sich auch Betrugsfälle schneller klären.


Warum ist die Nulltoleranz so wichtig?


Häusling: Weil der Verbraucher, der Bio kauft und dafür mehr Geld zahlt, erwartet, dass die Produkte schadstofffrei sind. Der Bundesverband Naturkost Naturwaren arbeitet übrigens schon länger mit den Grenzwerten, die die Kommission einführen wollte.


Wie gut sind die Kontrollen in Europa?


Häusling: Unterschiedlich gut. Aber die Harmonisierung verpflichtet die Mitgliedstaaten besser zu werden.


Treibt dies keinen Keil zwischen ökologischen und konventionellen Betrieben?


Häusling: Es gilt der Grundsatz der Koexistenz. Jede Form der Landwirtschaft muss überall in Europa möglich sein.


Streit gab es auch über Ausnahmeregelungen für Saatgut und Tiere aus dem konventionellen Bereich, wenn keine Ökoware verfügbar ist. Was spricht dagegen?


Häusling: Gar nichts. Aber wir haben dafür bisher keine einheitlichen Spielregeln. In Deutschland und Österreich gibt es eine Bank für Ökosaatgut. Wenn dort Ware verfügbar ist, darf kein konventionelles Saatgut eingesetzt werden. So etwas gibt es in vielen anderen EU- Staaten nicht. Dann wird der Einsatz von konventionellem Saatgut schnell zur Regel. Diese Verzerrungen wollen wir künftig vermeiden, mit langen Anpassungsfristen bis zum Jahr 2035.


Warum sind Sie für Bestandsobergrenzen, z. B. bei Legehennen? Der Tierbesatz ist doch an die Fläche gebunden.


Häusling: Das kann man so sehen. Ich glaube aber, das reicht nicht. Für viele ist die Glaubwürdigkeit des Ökolandbaus auch mit der Größenfrage verbunden. Bio muss in den Händen der Bauern bleiben. Das ist schon heute z. B. bei den Biohennen nicht mehr unbedingt der Fall. Deshalb brauchen wir Obergrenzen.


Jetzt müssen noch die Durchführungsverordnungen festgelegt werden. Droht dabei wieder Streit?


Häusling: Das erwarte ich nicht. Die Kommission will die 31 delegierten Rechtsakte in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und Verbänden erarbeiten. Sie wird dem Parlament das Ergebnis vorlegen. Im Fall der Fälle könnten wir ein Veto einlegen.


Der Europäische Rechnungshof will in 2018 Förderung und Kontrollen im Ökolandbau überprüfen. Ist das sinnvoll?


Häusling: Besser wäre es, wenn er gleich das neue Recht prüfen würde. Die aktuellen Defizite kennen wir.


Zwischen Ihnen und den Bioverbänden sind harsche Worte gefallen. Wie ist das Verhältnis?


Häusling: Es hat Verletzungen gegeben, keine Frage. Aber wir reden miteinander.

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